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Autor Thema: Verfahrensfragen & Wiedereinstieg nach Elternzeit  (Gelesen 1644 mal)

MollRops

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Verfahrensfragen & Wiedereinstieg nach Elternzeit
« am: 06. August 2010, 08:08:10 »

Hallo,

ich muss mich mal wieder an Euch wenden.

Zum einen habe ich eine Frage, ob mir wer sagen kann, in welcher Phase ich mich nun gerade befinde:
2007 habe ich mit dem Schuldenberater die Bereinigung versucht, gescheitert
2008 dann Eröffnung Inso

Ich bekam einen Eröffnungsbescheid und die Liste der Gläubiger. Die war aber damals nicht vollständig, da einige meiner Fälle so alt sind und manche Gläubiger schon auf die Anfragen der Schuldnerberatungsstelle nicht reagiert haben. Ich hatte also ne ellenlange Liste von Schulden, die ICH wusste, aber nur 60% hat das auch wirklich geltend gemacht, als die Anfrage der Schuldnerberatungsstelle kam.

In den letzten 2 Jahren flatterten dann einige davon doch noch herein. Grund dafür war, dass bei mir viele Inkassounternehmen drin hängen und die sich die Titel ja gegenseitig ver- und abkaufen, sodass sich Aktenzeichen dauernd geändert haben und und und.

Nun bekam ich die Tage noch mal die Gläubigerliste mit der Info, dass diese bis zum 24.8. noch mal beim Amtsgericht einsehbar ist. (?!?!)

Und dann?
Bin ich denn nun schon im Verfahren?
Wie lange dauert das denn nun noch?
Oder beginnt diese 6-Jahres-Phase dann erst?

Und dann noch eine Frage:
Ich bin bis November in Elternzeit. Ich weiß, dass ich angehalten bin, danach wieder Vollzeit zu arbeiten. Kann ich aber nicht. Dadurch, dass wir in der Elternzeit aus beruflichen Gründen meines Mannes umgezogen sind, kann ich trotz Vollzeit-Kindergartenplatz aufgrund des langen Arbeitsweges nur von 9 bis 15 Uhr arbeiten. Das wird mein AG nicht mitmachen - die werden mir Teilzeit anbieten, aber dann zwingend mit Schichten, die ich nicht wahrnehmen kann. Also wirds auf kündigen rauslaufen.
Ich bin schon auf Jobsuche am Wohnort, hier könnte ich auch Vollzeit arbeiten, aber wirklich viel kommt hier in dem Nest nicht rum. Alles was etwas weiter weg ist, geht wieder nur Teilzeit, da der Kindergarten total unflexibel ist.

Kann mir ein Gläubiger da nun einen Strick draus drehen?
Und wer sollte den Arbeitsplatz kündigen? Der AG oder kann ich das einfach tun?

Danke!
MollRops
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lenchik22

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Re: Verfahrensfragen & Wiedereinstieg nach Elternzeit
« Antwort #1 am: 06. August 2010, 13:51:47 »

Da ich in drei Jahren das Gleiche Problem habe, hier mein Plan.

AG sollte kündigen, dann kann man evtl. Arbeitslosengeld beziehen, bis man was gefunden hat.

Ich kann z. B. wegen der Entfernung auch nur von 9-15 Arbeiten. Aber da wir jetzt nur noch ein Auto haben, geht auch das nicht. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln komme ich da nicht hin. Also muss ich mir was in der Nähe suchen. Mein AG wird mir also kündigen. Habe schon mit ihm gesprochen, er macht es so, dass ich nicht dagegen klagen kann (wegen Arbeitsamt).

Und wie soll man bitteschön vollzeit arbeiten, wenn Kiga nicht entsprechend lang offen hat???

Grüße
Lena
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