Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: makro am 07. März 2009, 20:25:40

Titel: Verfahrenskosten
Beitrag von: makro am 07. März 2009, 20:25:40
Einer meiner Gläubiger hatte mich noch vor der Insolvenz verklagt. Meine Insolvenz wurde am 19.12.08 eröffnet. Das Urteil zu der Klage am 29.12.08. Der Betrag ist zur Tabelle angemeldet worden. Heute kam der Antrag zur Kostenfestsetzung für das Verfahren, ca. 1000,- EUR, der Gläubiger möchte dafür einen vollstreckbaren Titel.

Ist diese Forderung nicht auch eine Insolvenzforderung? Wenn ja, wozu will der Gläubiger denn einen Titel? Er könnte ja nicht vollstrecken.

Oder ist die Forderung, weil nach der Eröffnung entstanden doch vollstreckbar?

Ich glaube doch nicht! Oder?

Makro
Titel: Re: Verfahrenskosten
Beitrag von: paps am 07. März 2009, 21:25:32
nein. Die Verfahrenskosten fallen genauso unter die RSB wie die des Gläubigers.

Ich hoffe, das Verfahren wurde nicht nur deshalb durchgezogen um eine vorsätzl. begangene unerlaubte Handlung anmelden zu können.
Titel: Re: Verfahrenskosten
Beitrag von: makro am 07. März 2009, 21:33:08
Erstmal danke!

War eine Rechnung des Steuerberaters! Der bzw. der Anwalt des Stb. wollte unbedingt klagen obwohl ich ihm Mitte letzten Jahres ein notariell beglaubigtes Schuldanerkenntnis angeboten habe, um Kosten zu sparen, zu dem Zeitpunkt dachte ich noch ich pack das ohne Inso. Die Klage selbst war dann kurz vor Eröffnung. Der Insolvenzverwalter hat die Forderung komischerweise bestritten, aber dafür kann ich ja nix.

Wie meinst du das mit
Zitat
"Ich hoffe, das Verfahren wurde nicht nur deshalb durchgezogen um eine vorsätzl. begangene unerlaubte Handlung anmelden zu können."

Makro
Titel: Re: Verfahrenskosten
Beitrag von: paps am 07. März 2009, 23:55:23
Nun beim Steuerberater fällt wohl ein vorsätzliches Nichtzahlen oder Eingehungsbetrug aus.
Der sollte ja die Zahlen kennen.