Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: teute am 01. Juni 2009, 16:05:16

Titel: Verfahrenskosten bie PI
Beitrag von: teute am 01. Juni 2009, 16:05:16
mal eine frage
die verfahrenskosten bei einer PI werden die von den Pfändbaren Beträgen am Jahresende abgezogen oder wie.
habe aber schon vorsorglich eine Stundung mit eingereicht
Titel: Re: Verfahrenskosten bie PI
Beitrag von: foxtra am 01. Juni 2009, 16:13:19
Mir hat man das so erklärt: Die Verfahrenskosten werden als erstes von der Masse bezahlt. Falls die Masse nicht ausreicht, ist es bei einer Stundung so, daß man nach der RSB die Kosten dann ratierlich bezahlen kann.
Titel: Re: Verfahrenskosten bie PI
Beitrag von: teute am 01. Juni 2009, 16:18:15
Meine Schuldnerberaterin sagte mir aber das das nicht so gehandhabt wird.

darum meine frage
Titel: Re: Verfahrenskosten bie PI
Beitrag von: Feuerwald am 01. Juni 2009, 17:50:58
wenn die Verfahrenskosten bei Antragstellung nicht gedeckt sind, greift die Stundung. Deshalb wird i.d.R. ein Stundungsantrag gestellt. Die gestundeten Verfahrenskosten werden dann vorrangig von dem bereinigt, was im Insolvenzverfahren zur Insolvenzmasse gelangt oder später in der WVP von der Abtretung des TH erfasst wird.

Sollten nach Erteilung Restschuldbefreiung und Beendigung des Restschuldbefreiungsverfahrens die Verfahrenskosten immer noch offen stehen und auch danach nicht bezahlt werden können, werden diese nach ca. 4 Jahren erlassen.