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Autor Thema: Verfahrenskosten und Kosten des IV im IN gedeckt?  (Gelesen 1571 mal)

hurts

Verfahrenskosten und Kosten des IV im IN gedeckt?
« am: 26. April 2011, 19:55:12 »

Hallo Allerseits,

ich befinde mich im IV und zahle an den IV als Selbstständiger gemäß meines fiktiven Einkommens 150,- p.Monat.

Werden damit die Kosten des Verfahrens sowie des IV egtl. bereits abgegolten?
Oder habe ich noch, ggf. nach Stundungsende,  mit weiteren Forderungen zu rechnen?
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paps

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Re: Verfahrenskosten und Kosten des IV im IN gedeckt?
« Antwort #1 am: 26. April 2011, 21:21:11 »

Nein, aus den Zahlungen werden zunächst die Kosten des IV für das Verfahren entnommen.
Überschlagsmäßig 20% der Masse.
Danach werden die bis dahin angefallenen Gerichtskosten bereinigt. Sollten So um die 1000,- sein.
Der überschüssige Betrag geht an die Gläubiger.
Bei 150,- monatlicher Zahlung und durchschnittlich 18 Monaten sind diese Kosten gedeckt.
Nach Aufhebung des verfahrens gehen jährlich 119,- an den Th und für die Erteilung der RSB nochmal ca. 500,-an das gericht.
Auch diese Kosten sollten bei mtl. 150,- gedeckt sein.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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hurts

Re: Verfahrenskosten und Kosten des IV im IN gedeckt?
« Antwort #2 am: 26. April 2011, 21:34:28 »

Also hat der IV doch ein persönliches interesse an einer hohen Maße?!

Welche "durchschnittlich 18 Monate" ?
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B-Thom

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Re: Verfahrenskosten und Kosten des IV im IN gedeckt?
« Antwort #3 am: 28. April 2011, 02:27:48 »

Die 20% sind mir auch neu. Wird das irgendwo festgelegt? Mein IV hat seine Kosten (nicht die des Gerichts) gleich im Gutachten fest aufgeführt.

Die 18 Monate sind die durchschnittliche Zeit von der IV-Eröffnung bis zur Aufhebung des IV-Verfahren durch das Gericht.
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paps

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Re: Verfahrenskosten und Kosten des IV im IN gedeckt?
« Antwort #4 am: 28. April 2011, 14:00:29 »

Die Höhe der Vergütung ist in der InsVV (Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung) geregelt.
Sie beträgt mind. 1.000,- €.
Im Übrigen ist die Vergütung von der Insolvenzmasse abhängig. § 2 Abs. 1 InsVV sieht dabei eine Staffelung vor, nach der von den ersten EUR 25.000 in der Regel 40 % an den Insolvenzverwalter gehen, von dem über EUR 50.000.000 hinausgehenden Betrag 0,5 %. Die Verordnung sieht aber zahlreiche Zu- und Abschläge vor.

Bei Ihnen also: ca 18 x 150,- = 2700,- // Vergütung -> 1.080,- + Auslagen
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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hurts

Re: Verfahrenskosten und Kosten des IV im IN gedeckt?
« Antwort #5 am: 28. April 2011, 15:51:30 »

Also ist die Tätigkeit des Insolvenzverwalter mit Beendigung des Verfahrens und Beginn der WvP beendet?
Er wird dann zum Treuhänder?
Sehe ich das richtig?
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Der_Alte

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Re: Verfahrenskosten und Kosten des IV im IN gedeckt?
« Antwort #6 am: 28. April 2011, 15:55:41 »

ja
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