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Autor Thema: Verfahrenskosten Vergütung bei Insolvenz Antrag  (Gelesen 1509 mal)

blume 2013

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Verfahrenskosten Vergütung bei Insolvenz Antrag
« am: 24. Oktober 2012, 14:39:22 »

Hallo ,wir waren vor 3 Monaten bei der Schuldnerberatung .
Da hat man uns gesagt wir müßten bei 1250 € für den Insolvenzantrag bezahlen .
WErst wenn wir das Geld hätten könnten wir den Antrag stellen .
Nur leider kriegen wir die 2,500€ nicht zusammen .

Jetzt habe ich von einer BEkannten gehört man könnte beim Gericht einen Antrag auf Verfahrenskostenvergütung stellen ,dann würde man trotzdem den Insolvenz Antrag stellen und könnte die Gebür in Raten abbezahlen .
Doch unsere Schuldnerberatung sagt das geht nicht .

Bitte wir brauchen dringend Info was denn jetzt stimmt ?? Und wie man es machen muss ?? Wir können doch nicht noch Jahre warten bis wir das Geld zusammen haben . und die von der Schulderberatung sagen die Beratung dauert nur 6 Monate danach ist es hinfällig wenn kein Antrag gestellt wird .

Bitte um Hilfe bin total verzweifelt . Wir müssen unbedingt Insolvenz gehen .

Danke

Lg
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Insoman

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Re: Verfahrenskosten Vergütung bei Insolvenz Antrag
« Antwort #1 am: 24. Oktober 2012, 16:59:47 »

Die soganannten Verfahrenskosten betreffen einerseits die Gerichtskosten und die Vergütung für einen eingesetzten Verwalter/Treuhänder. Sie entstehen bei Eröffnung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens unbd sind auf Antrag stundungsfähig.
Die Staatskasse tritt dann in Vorlage.
Dieses Stundungsverfahren ist durchaus üblich, in den wenigsten Fällen sind Verbraucher in der Lage, die Verfahrenskosten vorzuschießen.

Etwas anderes gilt für die Honorare, die eine -gewerbliche- Schuldnerberatung von Ihnen einfordert.
In diesem Fall halte ich jedoch € 2.500,00 für die Abwicklung zweier Personen für überteuert.
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www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Die_Anderen_waren_es

  • Gast
Re: Verfahrenskosten Vergütung bei Insolvenz Antrag
« Antwort #2 am: 25. Oktober 2012, 13:41:22 »

Finde ich auch etwas sehr überteuert. So wie ich das lese, handelt es sich hier um ein Honorar der Schuldnerberatung...also für das Geld bekommt man schon nen sehr guten Anwalt der diese Summe schnell und geschickt wieder reinholt.
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