Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Tigremonster am 23. August 2006, 16:05:03

Titel: Verfallbarkeit von Schulden
Beitrag von: Tigremonster am 23. August 2006, 16:05:03
Hallo.

Weiß jemand ab viele Jahre Schulden, wenn kein Titel (Vollstreckungsbescheid) vorhanden ist, verfallen?

Gibt es da im Internet eine Tabelle?

Danke für Euere Hiklfe in voraus.

MfG
Tigremonster
Titel: Verfallbarkeit von Schulden
Beitrag von: Sanierer am 23. August 2006, 21:13:09
Hi,

nach drei Jahren verjähren Forderungen, wenn nicht gemahnt wurde und kein Mahnbescheid besteht.

unter google \"Verjährungsfrist Forderungen\" gibts noch mehr Infos.

Gruss Sanierer[addsig]
Titel: Verfallbarkeit von Schulden
Beitrag von: Tigremonster am 23. August 2006, 22:56:27
Besten Dank für die Info.

Das heißt bei mir dass einige Gläuber aus dem Insolvenzverfahren fliegen.

MfG
Tigremonster
Titel: Verfallbarkeit von Schulden
Beitrag von: ThoFa am 24. August 2006, 07:19:34
Hallo,

hier mal eine Liste der wichtigsten Verjährungsfristen:

Fristen

MfG

ThoFa[addsig]
Titel: Verfallbarkeit von Schulden
Beitrag von: Tigremonster am 24. August 2006, 12:24:56
Danke die Liste ist wirklich gut.

MfG
Tigremonster