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Autor Thema: Verfügung über unpfändbares Gehalt  (Gelesen 1987 mal)

basche24

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Verfügung über unpfändbares Gehalt
« am: 25. Januar 2012, 10:33:20 »

Hallo Forengemeinde!

Ich bin neue hier und fang gleich mal mit meiner ersten Frage an.

Seit Anfang Januar wurde das RI Verfahren eröffnet.
Leider habe ich erst Ende Januar einen Termin beim Insolvenzverwalter (scheint wohl viel zu tun zu haben).

Ich habe mir nach Eröffnung des Verfahrens ein neues Girokonto eröffnet und dies dem InsoVerwalter per Fax mitgeteilt.
Wie kann ich nun dieses Konto nutzen?
Mein Gehalt liegt weit unter der gesetzlichen Pfändungsgrenze.
Kann ich auch Einzahlungen auf das Konto vornehmen und dies dann für Überweisungen nutzen, zb. Strom, Versicherungen, Handy etc.?
Hintergrund: Mein letztes Gehalt wurde mir bar ausgezahlt, darum habe ich derzeit 0 EUR auf dem neuen Konto.

Oder darf man praktisch nur noch bar überall verfügen? Auch keine EC-PIN Karteneinkäufe mehr tätigen?
Wie darf ich also mit meinem Konto nun umgehen?
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Insoman

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Re: Verfügung über unpfändbares Gehalt
« Antwort #1 am: 25. Januar 2012, 10:52:56 »

Wenn Ihr Konto mit Eröffnung des Verfahrens gesperrt wurde, kann der Verwalter das Konto freigeben. Sie hätten Ihm dann Auszüge vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass sich keine pfändbaren Gelder auf dem Konto befinden.
Nach erfolgter Freigabe können Sie über das Konto, im Rahmen der Guthabenregelung, frei verfügen.
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

basche24

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Re: Verfügung über unpfändbares Gehalt
« Antwort #2 am: 25. Januar 2012, 11:39:27 »

Das Konto, welches im Inso-Antrag hinterlegt wurde, wurde ja bereits durch den Verwalter per Kontoauszüge gesichtet und auf Guthabenbasis freigegeben.
Da dieses Bank mir jedoch nun erhöhte Kontoführungsgebühren angekündigt hat, habe ich ein neues Konto eröffnet und dies dem Insoverwalter schriftlich mitgeteilt.
Das neue Konto steht ja nun auf NULL EURO.
Deswegen hier die Frage: Kann ich dort Geld einzahlen, um Überweisungen auszuführen oder krallt sich sowas dann der Insoverwalter?
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Der_Alte

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Re: Verfügung über unpfändbares Gehalt
« Antwort #3 am: 25. Januar 2012, 15:41:30 »

Was Sie mit dem unpfändbaren Gehaltsrest machen geht den Treuhänder grundsätzlich nichts an.
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