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Autor Thema: Vergessene Forderung  (Gelesen 2461 mal)

Sunnymausi29

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Vergessene Forderung
« am: 28. Mai 2011, 10:11:51 »

Hallo,
Ich glaube ich habe riesen Mist gebaut. Ich habe irgendwie bei den Inso Anträgen meines Mannes und mir geschlafen.
Also mir ist heute morgen plötzlich eingefallen, das ich eine Forderung (die ich auch noch bis letzten Monat in Raten bedient habe ) vergessen habe im Antrag anzugeben. Das ist uns wirklich einfach so passiert. Selbst die Schuldnerberatung hat nicht dran gedacht, obwohl sie auch von den raten wußte und meinte bis zur Eröffnung müßten wir noch zahlen. Das Verfahren meines Mannes ist vor 3 Tages eröffnet worden. Meines noch nicht. Ich bekomme doch jetzt bestimmt Schwierigkeiten beim nachmelden der Forderung. Gläubiger bzw. Inkassounternehmen steht mit 2 weiteren Forderungen in der TAbelle. Kann ich die Forderung jetzt einfach so nachmelden bzw. mein Mann?? Und wie ist das bei mir?? Mein verfahren ist ja noch nicht eröffnet. Bitte um Hilfe.
Danke im vorraus
Sunnymausi29
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joedicom

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Re: Vergessene Forderung
« Antwort #1 am: 28. Mai 2011, 10:30:10 »

Die Forderung kannst du ohne weiteres nachmelden. Warte bis dir das Aktenzeichen vorliegt und dir der Treukänder bekannt ist und dann melde ich bei ihm und melde es nach.

Wieso sagt euch die Schuldnerberatung ihr müsst bis zur Eröffnung bezahlen...das ist totaler Blödsinn. Ihr zahlt spätestens ab der dem außergerichtlichen Einigungsversuch nichts mehr...ausser die Dinge für euer täglich Leben wie Miete Strom, Versicherungen etc!!
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Sunnymausi29

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Re: Vergessene Forderung
« Antwort #2 am: 28. Mai 2011, 20:19:43 »

Hallo,
Danke für deine Antwort. Die Schuldnerberatung meinte zu uns wir sollten diese Forderung weiter bezahlen, da es sich dabei um den örtlichen Stromversorger handelt. Sonst hätten wir jetzt schon keinen Strom mehr.
Ich brauch diese Foderung also nur nachzumelden?? Ich hab schon soviel gehört wegen versagung der RSB und so. Da bekommt man echt Panik.

Sunnymausi29
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joedicom

  • Gast
Re: Vergessene Forderung
« Antwort #3 am: 28. Mai 2011, 20:27:39 »

wenn es um deine laufenden Stromkosten geht, zahlst du die genauso wie deine miete und wichtige versicherungen wie hausrat, haftplicht etc. Wenn die Schuldnerberatung solche Sachen mit in den Plan aufnimmt, würde ich schnellstens die schuldnerberatung wechseln oder mal nachfragen woher die meinen qualifiziert zu sein.

in deinen Schuldenbereinigungsplan gehören alle Forderungen die du nicht mehr bedienen kannst  (oder vielleicht auch nicht mehr willst:-))

wenn du Rückstände, offene Raten, bei deinem Stromanbieter hast, hättest du schon längst bei ihm nicht mehr bezahlen sollen und du hättest dir schon längst einen anderen Anbieter aussuchen sollen.

Ein Beispiel: du hast 500 Euro bei "Bellow" offen und die Drohen dir...dann geht man zu "Anbieter xy" und nimmt die Forderung von "Bellow" mit in die Inso.

Wenn du jetzt, nur weil du in Inso bist deinen Anbieter nicht mehr bezahlst, wird es bei dir recht schnell dunkel!!! Was sagt den diese Schuldnerberatung zur Miete? Steht die auch im Plan und wird dann nicht mehr gezahlt?
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Sunnymausi29

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Re: Vergessene Forderung
« Antwort #4 am: 28. Mai 2011, 20:56:05 »

Hallo,
Nee, da hab ich mich falsch ausgedrückt...sorry. Die laufenden Stromkosten werden natürlich bezahlt. Es geht dabei um die Jahresverbrauchsabrechnung (Strom und Heizung) vom letzten Jahr. Leider waren das 1200 €. Die habe ich bisher in Raten abbezahlt.
Ein neuer Stromanbieter ist bei abgegebener EV auch etwas schwer. Ich habs ja schon versucht, aber nur absagen bekommen. Etwas günstigeres wäre schon nicht schlecht, bei fast 250 € Stromkosten im Monat.

Sunnymausi29
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joedicom

  • Gast
Re: Vergessene Forderung
« Antwort #5 am: 28. Mai 2011, 21:01:13 »

ok., das hört sich schon anders an...dann melde die Forderung wie schon gesagt nach und zahle den normalen Abschlag regelmäßig weiter. Normalerweise meldet der Treuhänder den Insolvenzbeginn dem Stromanbieter und dieser erstellt eine "Art" Jahresabrechnung damit alle Forderungen bis zum Insobeginn in die Inso gehen...nur die neuen Forderungen wie ´monatlicher Abschlag und die ja auch irgendwann kommende neue Jahresabrechnung musst du wieder bezahlen...hoffentlich könnt ihr das finanziell stemmen...da führt kein Weg drum herum.

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