"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Vergessene Gläubiger  (Gelesen 2726 mal)

MickDee

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 32
Vergessene Gläubiger
« am: 26. April 2008, 23:20:07 »

Hallo liebe Gemeinde,

was passiert eigentlich in der Insolvenz (RI), wenn ich unbeabsichtigt einen Gläubiger
vergessen habe zu benachrichtigen ? Ich habe wirklich tierisch Angst davor !

Wird dieser dann nicht berücksichtigt und ich "behalte" diesen auch nach der WVP ?


Danke für Eure Antworten

MickDee
Gespeichert
...und wenn du ganz am Boden liegst, kannst du wenigstens wieder die Sterne sehen !
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Vergessene Gläubiger
« Antwort #1 am: 27. April 2008, 00:30:53 »

nein,
der unterliegt mit seiner Forderung auch der RSB.

Probs kann es nur in der Verbraucherinsolvenz geben (§ 290 Abs. 1 Nr 6 InsO).



Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz