Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: MickDee am 26. April 2008, 23:20:07
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Hallo liebe Gemeinde,
was passiert eigentlich in der Insolvenz (RI), wenn ich unbeabsichtigt einen Gläubiger
vergessen habe zu benachrichtigen ? Ich habe wirklich tierisch Angst davor !
Wird dieser dann nicht berücksichtigt und ich "behalte" diesen auch nach der WVP ?
Danke für Eure Antworten
MickDee
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nein,
der unterliegt mit seiner Forderung auch der RSB.
Probs kann es nur in der Verbraucherinsolvenz geben (§ 290 Abs. 1 Nr 6 InsO).