Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: MickDee am 26. April 2008, 23:20:07

Titel: Vergessene Gläubiger
Beitrag von: MickDee am 26. April 2008, 23:20:07
Hallo liebe Gemeinde,

was passiert eigentlich in der Insolvenz (RI), wenn ich unbeabsichtigt einen Gläubiger
vergessen habe zu benachrichtigen ? Ich habe wirklich tierisch Angst davor !

Wird dieser dann nicht berücksichtigt und ich "behalte" diesen auch nach der WVP ?


Danke für Eure Antworten

MickDee
Titel: Re: Vergessene Gläubiger
Beitrag von: Feuerwald am 27. April 2008, 00:30:53
nein,
der unterliegt mit seiner Forderung auch der RSB.

Probs kann es nur in der Verbraucherinsolvenz geben (§ 290 Abs. 1 Nr 6 InsO).