Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Binpleite am 10. Mai 2010, 16:48:26

Titel: vergessene Sachen
Beitrag von: Binpleite am 10. Mai 2010, 16:48:26
Hallo,
habe da mal wieder eine frage.
Inso Antrag ist seit letzter Woche weg und nun beginnt das warten auf die Eröffnung.
Nun ist es so das ich heute von einem Inkasso ein Schreiben bekommen habe. Es handelt sich um eine Buchbestellung welche ich 2007 getätigt habe, jedoch wurde mir dieses Buch erst 1 Jahr später geliefert und ich brauchte dieses dann nicht mehr. Leider habe ich es versäumt wieder zurück zu schicken( war ein schulbuch).
Nun 2010 bekomme ich ein Schreiben vom Inkassounternehmen, welches natürlich direkt das doppelte an Geld möchte.
Würde das Buch bezahlen jedoch nicht die Inkassokosten.Was passiert wenn ich direkt an die Firma zahle und nicht an das Inkassounternehmen? Wie gesagt der Insoantrag ist weg.
Die Forderung ist nicht im Antrag angegeben da vergessen.

Wie reagieren Inkassos wenn man denen sagt, das der Insoantrag weg ist und eventuell sagt ich kann so und soviel bezahlen?

Lg
Titel: Re: UmGottesWillen, NICHT bezahlen!
Beitrag von: Leopold Bloom am 10. Mai 2010, 17:34:16

Würde das Buch bezahlen jedoch nicht die Inkassokosten.Was passiert wenn ich direkt an die Firma zahle und nicht an das Inkassounternehmen? Wie gesagt der Insoantrag ist weg.

Dann wird dir die RSB verweigert wegen Gläubigerbegünstigung.

Die Forderung ist nicht im Antrag angegeben da vergessen.

Sofort nachmelden! Sollte kein Problem sein, solange das Verfahren noch nicht eröffnet ist.


Wie reagieren Inkassos wenn man denen sagt, das der Insoantrag weg ist

Das ist der Vorteil einer Insolvenz. Um Inkassounternehmen brauchst du dich nicht mehr zu kümmern.  :cool:

und eventuell sagt ich kann so und soviel bezahlen?

Lg

ÜberlassdasdeinemTreuhänder/IV. Der wird evtl. die Forderung bestreiten, weil sich das Unternehmen vertragswidrig verhaltenhat.

Gruß Leopold Bloom