"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Vergleich oder Insolvenz  (Gelesen 2658 mal)

Oliverr

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Vergleich oder Insolvenz
« am: 08. Oktober 2007, 17:34:30 »

Hallo zusammen,

Habe zusammen bei fünf Gläubigern ca.  14000€ Schulden.
Meine Familie und ich leben von Hartz IV ,kein Vermögen vorhanden.
Bei Insolvenz würde niemand etwas bekommen,bzw nur einen Bruchteil der Schuld.
Das Hauptproblem ist das Finanzamt ca.  5000€ Hauptforderung und ca. 2000€ Säumnisszuschläge,also etwa 7000€.
Finanzamt will sich nicht vergleichen und drängt mich zur Insolvenz.
Habe schon vier mal die EV abgegeben,wie immer Pfändung fruchtlos.
Jetzt ist ein anderer Gläubiger auf ein Vergleichsangebot eingegangen von 5500€ auf 500€ Einmahlzahlung.
Diesen Betrag müsste ich mir allerdings über ein Darlehen im Freundeskreis besorgen.
Macht es aber überhaupt Sinn dieses Angebot anzunehmen , da ich wegen dem Finanzamt wahrscheinlich doch in die Insolvenz gehen werde.
Sinn würde es für mich nur machen wenn ich mich mit allen vergleichen könnte , ansonsten denke ich ist es wohl besser niemanden mehr etwas anzubieten.
Also was meint Ihr dazu?
Danke in Voraus für eure Antworten. !
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Vergleich oder Insolvenz
« Antwort #1 am: 08. Oktober 2007, 18:25:41 »

Wenn, dann richtig oder gar nicht.

Im Vorfeld eines Verbraucherinsolvenzverfahrens muss ja ohnehin der obligatorische außergerichtliche Einigungsversuch durchgeführt werden. Wenn Ihnen jemand dafür einen gewissen betrag zur Verfügung stellt, wäre es die Arbeit der Schuldnerberatung den Gläubigern ein entsprechendes Vergleichsangebot zu unterbereiten.

Falls zumindest die Mehrzahl der Gläubiger mit der mehr als 50 % der Forderungen zustimmen (Kopf-/Summenmehrheit), wäre evtl. im Rahmen des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens auch eine Zustimmungsersetzung einzelner ablehnender Gläubiger durch das Insolvenzgericht möglich.

Sie sollten daher eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle mit der Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuchs beauftragen, dann wird auch das FA die Angelegenheit ernster nehmen, als vermutlich derzeit.

Gruss
Feuerwald



Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Oliverr

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Re: Vergleich oder Insolvenz
« Antwort #2 am: 09. Oktober 2007, 11:16:22 »

Ich war bei einer Schuldnerberatund bzw Sekos die für mich tätig war.
Dort war ich schon seit 2004,leider hat man dort meine Angelegenheit nicht ganz ernst genommen und mich nicht gut beraten.
Habe jetzt meine Unterlagen von dort geholt und bei einer neuen Schuldnerberatung einen Termin gemacht.
Dieser ist jetzt am 01. 11. 07.
Da die Schuldnerberatung der sekos nicht mehr für mich tätig war sind in der Zwischenzeit natürlich sämtliche Briefe der Gläubiger an mich zugegangen.
Da ich aber wegen einem Termin bei der neuen schuldnerberatung ziemlich lange hab warten müssen , habe ich nun zwischenzeitlich den Schriftverkehr weitergeführt.
Es ist so das mit allen Gläubigern schon über drei Jahre versucht hat Vergleiche zu schliessen , leider nur bei wenigen mit Erfolg.
Jetzt habe ich in meinen Antwortschreiben an die verschiedenen Gläubiger mitgeteilt das ich gerade dabei bin mir eine neue Schuldenberatung zu suchen , was aber etwas dauern würde , wegen Terminvergabe.
Ich beantwortete die Briefe der Gläubiger dahingehend ,das es nun Ziel der neuen Schuldnerberatung sei, den Insolvenzantrag zu stellen.
Weiterhin schrieb ich, das die finanzielle Situation sich nicht geändert habe und ich auch bei einer Arbeitsaufnahme weiterhin deutlich unter der Pfändungsgrenze bliebe.
Ich fragte weiterhin an ob es denn nicht möglich sei sich zu vergleichen , da im Falle einer jetzt drohenden Insolvenz die Gläubiger nahezu leer ausgehen würden.
In diesem Falle bot ich für 5500€ Stromschulden 500€ als Einmalzahlung an und man signalisierte grünes Licht.
Wie gesagt in den Drei Jahren zuvor war man nicht zu Vergleichen bereit,bzw.  nur zu Vergleichsangeboten denen man niemals hätte nachkommen können.
Es ist also nicht so dass ich selber ohne die Hilfe einer Schuldnerberatung versuche mich zu vergleichen, sondern das alles scho über Jahre von einer Beratungsstelle begleitet wurde.
Ich wurde jetzt nur in der Übergangszeit bis zum Termin mit der neuen Schuldnerberatung tätig.
In den Briefen wurde um Stellungsnahme gebeten ob sich etwas an meiner finanziellen Situation geändert hatte,sowie das bei Nichbeantwortung der Schreiben wieder Zwangsvollstreckungsmassnahmen eingeleitet würden.
Ich teile auch den Gläubigern mit das ich zum vierten Male die Eidesstattliche Versicherung abgegeben habe und das Pfändungsversuche wie immer fruchtlos verlaufen sind.
Es ist also schon einiges zuvor passiert und erst jetzt nach drei Jahren scheinen bei drohender Insolvenz die Gläubiger zu verstehen das es nichts zu holen gibt.
Ich fragte nur an ob ein Vergleich eventuell möglich sei und ich aber höchstens 500€ anbieten könne , die ich mir über ein Darlehen im freundes-Bekanntenkreis eventuell besorgen könne.
Wie schon zuvor gesagt 500€ von 5500€ , denke ich ist nicht so schlecht unter dem Gesichtspunkt das zuvor über Jahre durch die Schuldnerberatung ein Vergleichsangebot immer scheiterte.
Ich hoffe auf schnelle Antwort,da ich heute mitteilen soll ob ich dem Vergleich zustimme oder nicht.
Grossen Dank im voraus für Ihre Bemühungen
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Vergleich oder Insolvenz
« Antwort #3 am: 09. Oktober 2007, 15:40:27 »

Hallo,

es macht keinen Sinn Einzelvergleiche abzuschließen. Entwerder alle oder keiner, das Geld müssen Sie Ihren Bekannten ja auch noch zurückzahlen.

Daher einen auergerichtlichen Vergleich vorschlagen, wenn dieser nicht angenommen wird, Inso beantragen und den gerichtlichen Vergleich nachschieben.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz