Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Knuspi am 17. Februar 2009, 15:04:57

Titel: Vergleichsversuch in der IK
Beitrag von: Knuspi am 17. Februar 2009, 15:04:57
Hallo,

Ich habe Ende 2007 mit einem außergerichtlichen Vergleich angefangen. Mein damaliges Angebot an die Gläubiger, die bei der Schuldenberatung gemeldet hatten lautete knapp 10%. Leider kam es nicht zum Vergleich. Mein nächster Schritt war der Gang zu Gericht. In der Zwischenzeit lautet mein Status „Geschlossen und in der Wohlverhaltensphase“.
Zu meinem großen Erstaunen hatten lediglich etwas über 50% der Gläubiger (bezogen auf das Kapital) bei dem gerichtlichen Verfahren gemeldet wie bei dem außergerichtlichen Versuch.
Dieser Umstand bringt mich zu Schritt Nr. 3. Ich plane einen weiteren außergerichtlichen Versuch und habe dazu einige Fragen bei denen ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt.

- Welche Gläubigerliste hat jetzt eigentlich Gültigkeit für mich (Die des gerichtlich bestellten Verwalters)?
- Können die Gläubiger die nicht (sowohl beim außergerichtlichen als auch beim gerichtlichen Verfahren) irgendwann wieder kommen?
- Was gibt es bei meinem erneuten Versuch zu beachten?
- Gibt es sowas wie Kopf- und Kapitalmehrheit bei dem erneuten außergerichtlichen Vergleichsversuch?

Wäre prima wenn ihr mir hierbei weiterhelfen könntet.

Ach ja noch 2 Infos:
Gläubigeranzahl – 10 (nach gerichtlichem Verfahren)
Erneutes Angebot – ca. 18% (sollte die „neue“ Gläubigerliste Gültigkeit haben)

Danke
Knuspi
Titel: Re: Vergleichsversuch in der IK
Beitrag von: paps am 17. Februar 2009, 20:38:40
Sie können Sich in der WVP mit den Gläubigern einigen, die zur Tabelle gemeldet haben.

Haben Sie von allen GL das Einverständnis und den Erledigtvermerk könnte vorzeitige RSB beantragt werden.
Diese wirderum wirkt dann auch gegen die Gläubiger, die nicht zur Tabelle gemeldet haben.

Mehrheiten sollten Sie nicht bilden.

Vergessen Sie die Gerichts- und TH-Kosten nicht, die noch zu zahlen sind.