Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: inso2011 am 28. Januar 2013, 08:37:14
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hallo
seit anfang 2011 in insolvenz. ende 2011 beginn der wohlverhaltensphase... es fallen vergütungskosten an 1 x pro jahr an den insolvenzverwalter, ab wann sind die das erste mal fällig? bis heute keine post erhalten ob und wann.. weder ich noch ehemann.. nach anruf dort hieß es :fuchsteufelswild: netterweise das müssen wir selber rausfinden , es gäbe keine extra post :dntknw:.. ich weiss überhaupt garnicht in welcher höhe und ab wann nun kosten anfallen :dntknw: das einzige was damals zugesendet wurde vom insogericht war das die verfahrenskosten gestundet werden ... seit ende 2011 habe ich nun keine ahnung wie das weiter geht :rougi:
kann mir jemand helfen? danke im voraus... mfg
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Hmm.....Haben sie damals zusammen mit dem Insolvenzantrag einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten gestellt? Soetwas sollte man wissen, wenn man nicht unverhofft mit Problemen konfrontiert werden will.
Schlimm das sie sich erst jetzt Gedanken darüber machen obwohl sie schon seit 2011 nicht mehr wissen was Sache ist.
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seid ende 2011 habe ich keine post bezüglich zahlung erhalten...finde es etwas dreist von ihnen zu unterstellen ich würde mir jetzt erst gedanken machen... so ein unsinn.... das einzige was damals zugesendet wurde vom insogericht war das die verfahrenskosten gestundet werden siehe oben
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Wenn Ihnen die Verfahrenskosten für das Verfahren gestundet sind, ist bis zur Wohlverhaltensphase erst einmal keine Vergütung durch Sie zu zahlen.
Es kann sein, dass Ihnen auch für die WVP die Kosten gestundet sind. Das ergibt sich aus dem Beschluss des Gerichts.
Wenn ja, siehe oben. Wenn nein, dann sind die Kosten des Treuhänders zunächst aus den abgeführten Beträgen für das vorangegangene Jahr zu nehmen. Reichen diese nicht aus, hat Sie der Treuhänder schriftlich zur Zahlung binnen einer Frist von mindestens zwei Wochen aufzufordern (§ 298 InsO).
Solange Sie also keine Aufforderung erhalten, müssen Sie nicht zahlen.
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vielen dank :thumbup:
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Wenn ihnen die Verfahrenskosten gestundet wurde hat sich die Frage erübrigt. eine entsprechende Rechtsbelehrung sollte schon im Antrag gelesen sein. Wie lange die Stundung läuft ist auch schon beim Antrag in Erfahrung zu bringen. Erst nach Beendigung des Verfahrens wird über eine weitere Stundung bzw. Ratenweise Rückzahlung entschieden. Eine Rechnung erhalten Sie während des gesamten Verfahrens nicht. Über die angefallenen Kosten können sie sich durch einen Einblick in Ihre Insolvenzakte informieren.