Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: habnixmehr am 27. Mai 2016, 21:52:29

Titel: Vergütung TH nach 6 Jahren
Beitrag von: habnixmehr am 27. Mai 2016, 21:52:29
Meine Frau ist mit ihrer Insolvenz nach §300 durch.Außerdem kam  noch auch vom Amtsgericht die Vergütungsfestsetzung des TH mitgeteilt.Da sie nichts abgeführt hat ,beläuft sich der Betrag für 2 Jahre WVZ auf 238 Euro.Ferner steht da : Der Betrag wird aus der Landeskasse erstattet.Was heißt das, kommt da noch eine Rechnung von der Landeskasse ?


habnixmehr
Titel: Re: Vergütung TH nach 6 Jahren
Beitrag von: waldi am 28. Mai 2016, 07:26:15
Da wohl ein Stundungsantrag gestellt ist, bekommt der TH seine Kosten zunächst einmal aus der Landeskasse bezahlt.

Seitens der Landeskasse wird irgendwann eine Rechnung an die Schuldnerin erfolgen über die kompletten Gerichts- und TH-Kosten.

Je nach aktueller Vermögens- bzw. Einkommenslage kann dann erneuter Stundungsantrag gestellt werden.
Titel: Re: Vergütung TH nach 6 Jahren
Beitrag von: Sannypless am 05. Juli 2016, 07:54:12
Ich habe jährlich in meiner vergangener Insolvenz - zu meinem Tätigkeitsbericht - immer die Rechnung des Treuhänders in Höhe von 100 Euro zzgl Märchensteuer erhalten.

Habt ihr keine Rechnung vom Treuhänder erhalten?
Titel: Re: Vergütung TH nach 6 Jahren
Beitrag von: Wandervogel am 05. Juli 2016, 09:52:25
Rechnungen gibt es nur, wenn kein Stundungsantrag gestellt worden ist.
Titel: Re: Vergütung TH nach 6 Jahren
Beitrag von: Sannypless am 05. Juli 2016, 10:30:25
ich hatte stundungsantrag und trotzdem jährlich die rechnungen bekommen
Titel: Re: Vergütung TH nach 6 Jahren
Beitrag von: waldi am 05. Juli 2016, 11:44:04
Von Beginn des Verfahrens an?
Titel: Re: Vergütung TH nach 6 Jahren
Beitrag von: Sannypless am 05. Juli 2016, 14:20:44
Ja ich durfte jährlich- von anfang an-  zum Tätigkeitsbericht 119 euro incl. mwst an den treuhänder bezahlen.