Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: habnixmehr am 27. Mai 2016, 21:52:29
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Meine Frau ist mit ihrer Insolvenz nach §300 durch.Außerdem kam noch auch vom Amtsgericht die Vergütungsfestsetzung des TH mitgeteilt.Da sie nichts abgeführt hat ,beläuft sich der Betrag für 2 Jahre WVZ auf 238 Euro.Ferner steht da : Der Betrag wird aus der Landeskasse erstattet.Was heißt das, kommt da noch eine Rechnung von der Landeskasse ?
habnixmehr
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Da wohl ein Stundungsantrag gestellt ist, bekommt der TH seine Kosten zunächst einmal aus der Landeskasse bezahlt.
Seitens der Landeskasse wird irgendwann eine Rechnung an die Schuldnerin erfolgen über die kompletten Gerichts- und TH-Kosten.
Je nach aktueller Vermögens- bzw. Einkommenslage kann dann erneuter Stundungsantrag gestellt werden.
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Ich habe jährlich in meiner vergangener Insolvenz - zu meinem Tätigkeitsbericht - immer die Rechnung des Treuhänders in Höhe von 100 Euro zzgl Märchensteuer erhalten.
Habt ihr keine Rechnung vom Treuhänder erhalten?
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Rechnungen gibt es nur, wenn kein Stundungsantrag gestellt worden ist.
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ich hatte stundungsantrag und trotzdem jährlich die rechnungen bekommen
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Von Beginn des Verfahrens an?
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Ja ich durfte jährlich- von anfang an- zum Tätigkeitsbericht 119 euro incl. mwst an den treuhänder bezahlen.