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Autor Thema: Vergütung TH nach 6 Jahren  (Gelesen 3352 mal)

habnixmehr

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Vergütung TH nach 6 Jahren
« am: 27. Mai 2016, 21:52:29 »

Meine Frau ist mit ihrer Insolvenz nach §300 durch.Außerdem kam  noch auch vom Amtsgericht die Vergütungsfestsetzung des TH mitgeteilt.Da sie nichts abgeführt hat ,beläuft sich der Betrag für 2 Jahre WVZ auf 238 Euro.Ferner steht da : Der Betrag wird aus der Landeskasse erstattet.Was heißt das, kommt da noch eine Rechnung von der Landeskasse ?


habnixmehr
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waldi

Re: Vergütung TH nach 6 Jahren
« Antwort #1 am: 28. Mai 2016, 07:26:15 »

Da wohl ein Stundungsantrag gestellt ist, bekommt der TH seine Kosten zunächst einmal aus der Landeskasse bezahlt.

Seitens der Landeskasse wird irgendwann eine Rechnung an die Schuldnerin erfolgen über die kompletten Gerichts- und TH-Kosten.

Je nach aktueller Vermögens- bzw. Einkommenslage kann dann erneuter Stundungsantrag gestellt werden.
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Sannypless

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Re: Vergütung TH nach 6 Jahren
« Antwort #2 am: 05. Juli 2016, 07:54:12 »

Ich habe jährlich in meiner vergangener Insolvenz - zu meinem Tätigkeitsbericht - immer die Rechnung des Treuhänders in Höhe von 100 Euro zzgl Märchensteuer erhalten.

Habt ihr keine Rechnung vom Treuhänder erhalten?
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Wandervogel

Re: Vergütung TH nach 6 Jahren
« Antwort #3 am: 05. Juli 2016, 09:52:25 »

Rechnungen gibt es nur, wenn kein Stundungsantrag gestellt worden ist.
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Sannypless

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Re: Vergütung TH nach 6 Jahren
« Antwort #4 am: 05. Juli 2016, 10:30:25 »

ich hatte stundungsantrag und trotzdem jährlich die rechnungen bekommen
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waldi

Re: Vergütung TH nach 6 Jahren
« Antwort #5 am: 05. Juli 2016, 11:44:04 »

Von Beginn des Verfahrens an?
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Sannypless

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Re: Vergütung TH nach 6 Jahren
« Antwort #6 am: 05. Juli 2016, 14:20:44 »

Ja ich durfte jährlich- von anfang an-  zum Tätigkeitsbericht 119 euro incl. mwst an den treuhänder bezahlen.
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