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Autor Thema: Vergütung von Urlaubstagen  (Gelesen 2360 mal)

katzenfrau2

  • Gast
Vergütung von Urlaubstagen
« am: 14. August 2014, 10:43:28 »

Hallo miteinander,
ich werde ab 10/2014 bis 12/2016 in EM-Rente sein und möchte die nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage vergüten lassen.
Frage: fällt diese Vergütung auch unter das pfändbare Einkommen? - Ich fürchte, ja. Oder kann mir jemand von den
Wissenden eine Freude machen und sagen, dass dem nicht so ist?

lg cat
Gespeichert
 

waldi

Re: Vergütung von Urlaubstagen
« Antwort #1 am: 14. August 2014, 12:05:30 »

Im Gegensatz zu Urlaubsgeld ist ist ausbezahlter Urlaub normales Einkommen, also pfändbar.
Gespeichert
 

eidechse

Re: Vergütung von Urlaubstagen
« Antwort #2 am: 14. August 2014, 15:00:28 »

Rein arbeitsrechtlich besteht ein Anspruch auf Abgeltung von Urlaub erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Zuvor sieht das Gesetz einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung nicht vor.

Durch eine befristete Erwerbsminderungsrente endet das Arbeitsverhältnis im allgemeinen nicht. Es ruht allenfalls. Von daher führt nur der Bezug einer befristeten Erwerbsminderungsrente nicht zum Bestehen eines Urlaubsabgeltungsanspruchs.
Gespeichert
 
 

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