Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: katzenfrau2 am 14. August 2014, 10:43:28

Titel: Vergütung von Urlaubstagen
Beitrag von: katzenfrau2 am 14. August 2014, 10:43:28
Hallo miteinander,
ich werde ab 10/2014 bis 12/2016 in EM-Rente sein und möchte die nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage vergüten lassen.
Frage: fällt diese Vergütung auch unter das pfändbare Einkommen? - Ich fürchte, ja. Oder kann mir jemand von den
Wissenden eine Freude machen und sagen, dass dem nicht so ist?

lg cat
Titel: Re: Vergütung von Urlaubstagen
Beitrag von: waldi am 14. August 2014, 12:05:30
Im Gegensatz zu Urlaubsgeld ist ist ausbezahlter Urlaub normales Einkommen, also pfändbar.
Titel: Re: Vergütung von Urlaubstagen
Beitrag von: eidechse am 14. August 2014, 15:00:28
Rein arbeitsrechtlich besteht ein Anspruch auf Abgeltung von Urlaub erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Zuvor sieht das Gesetz einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung nicht vor.

Durch eine befristete Erwerbsminderungsrente endet das Arbeitsverhältnis im allgemeinen nicht. Es ruht allenfalls. Von daher führt nur der Bezug einer befristeten Erwerbsminderungsrente nicht zum Bestehen eines Urlaubsabgeltungsanspruchs.