Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: seele am 15. März 2008, 22:32:54
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hallo :)
habe letztes jahr von der schuldnerberatungden rat bekommen michan einenanwalt zu wenden,was ich auch tat
beim amtsgericht stellte ich einen antrag auf kostenübernahme,den ichauch bewilligt bekam,beim amtsgericht wurde mir gesagt das der anwalt nun zusätzlich höchstens 10 euro für leistungen von mir verlangen könne
nun habe ich einschreiben von meinem anwalt bekommen,in dem mir mitgeteilt wurde das der außergerichtliche einigungsversuch mit den gläubigern gescheitert sei und nunmehr von mir ein umfangreiches formular auszufüllen sei,das ich mir selbst vom amtsgericht zusenden lassen könne,
für ausfüllhilfe berechne er jedoch pauschal 70 euro honorar
bin über diese 70 euro nun etwas irritiert,nachdem ich damals die aussage vom amtsgericht erhielt,das der anwalt lediglich 10 euro berechnen könnte ???
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der Beratungsschein deckt im Grunde nur den außergerichtlichen Einigungsversuch. Der ist erledigt. Manche Anwälte sind dann noch so frei und erstellen auch den Antrag. Das hätte man wohl im Vorfeld besprechen müssen. 70 Euro sind nicht sonderlich viel. Wobei ich es schon sonderlich finde, weswegen der Anwalt nicht zumindest die Antragsformulare mitgeschickt hat, denn die kann man online herunterladen.
Gruss
Feuerwald