Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Musu am 22. Juni 2010, 02:14:24
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Hallo!
Bin gerade etwas am grübeln.
Angenommen:
Person X hat ein Insolvenzverfahren seit 2009 am laufen. 2013 bekommt er die Versagung der RSB. Sind dann die Forderungen die NICHT angemeldet wurden verjährt?
Gehe zwar nicht davon aus das ich die Versagung bekomme, aber würde das schon gern wissen
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Das ist nicht so einfach zu beantworten! Idr. verjähren Forderungen nach 3 Jahren. Durch Mahnbescheide und Erhebung von Klage kann die Verjährung verhindert werden.Die Prüfung von Verjährung sollte aber durch einen RA erfolgen.
Schadensersatzansprüche verjähren z. B. erst nach 30 Jahren.
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Die Verjährung ist nur gehemmt bei angemeldeten Forderungen.
Wenn sonst kein Titel besteht, keine andere Hemmung zieht/ziehen wird oder keine längere als die 3jährige Frist gilt, müßte dann Verjährung eintreten.