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Autor Thema: Verkauf der freigegebenen Eigentumswohnung  (Gelesen 1302 mal)

helma

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Verkauf der freigegebenen Eigentumswohnung
« am: 09. November 2009, 11:29:37 »

die Freigabe aus dem Inso-beschlag ist erfolgt. Meine Bank , der ich viel Geld wegen dieser Wohnung schulde, bietet mir nun einen Käufer für wenig Geld an. Nun meine Fragen:
1.Muß mein Treuhänder diesem Verkauf zustimmen?
2.Muß ich diesen Verkauf mit allem Drum und Dran -Kaufvertrag,Notar,usw selbst organisieren, obwohl ich doch davon keine rechtliche Ahnung habe?
3.Die Wohnung selbst ist ca.300km entfernt, (lehrstehend),- muß ich alles dort vor Ort organisieren?
Wer bezahlt das alles?
Viele Grüße an alle
Gespeichert
 

paps

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Re: Verkauf der freigegebenen Eigentumswohnung
« Antwort #1 am: 09. November 2009, 17:26:41 »

Wenn die Wohnung freigegeben wurde, hat der Th nichts mehr damit zu tun.
Die Bank wird nicht unter 80% des Verkehrswertes verkaufen wollen.

Die  Kosten für die Grundbuchänderung trägt der Käufer.

Sie sollten dem Verkauf zustimmen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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