Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: helma am 09. November 2009, 11:29:37

Titel: Verkauf der freigegebenen Eigentumswohnung
Beitrag von: helma am 09. November 2009, 11:29:37
die Freigabe aus dem Inso-beschlag ist erfolgt. Meine Bank , der ich viel Geld wegen dieser Wohnung schulde, bietet mir nun einen Käufer für wenig Geld an. Nun meine Fragen:
1.Muß mein Treuhänder diesem Verkauf zustimmen?
2.Muß ich diesen Verkauf mit allem Drum und Dran -Kaufvertrag,Notar,usw selbst organisieren, obwohl ich doch davon keine rechtliche Ahnung habe?
3.Die Wohnung selbst ist ca.300km entfernt, (lehrstehend),- muß ich alles dort vor Ort organisieren?
Wer bezahlt das alles?
Viele Grüße an alle
Titel: Re: Verkauf der freigegebenen Eigentumswohnung
Beitrag von: paps am 09. November 2009, 17:26:41
Wenn die Wohnung freigegeben wurde, hat der Th nichts mehr damit zu tun.
Die Bank wird nicht unter 80% des Verkehrswertes verkaufen wollen.

Die  Kosten für die Grundbuchänderung trägt der Käufer.

Sie sollten dem Verkauf zustimmen.