Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: foxtra am 15. März 2009, 17:53:01

Titel: Verkauf eines freigegebenen Autos
Beitrag von: foxtra am 15. März 2009, 17:53:01
Hallo Forengemeinde,

ich habe Insolvenz beantragt, die Wohlverhaltensphase hat noch nicht begonnen, d.h. der Konkurs läuft noch. Ich bin selbständig, mein IV hat mein Gewerbe frei gegeben, ebenso mein Fahrzeug, welches ich zur Ausübung meiner Selbständigkeit benötige.

Nun plane ich, mein Auto in Zahlung zu geben gegen einen Kombi, da ich derzeit nur über einen Kleinwagen verfüge. Die Mehrinvestition wird nur ca. 500 - 1000 Euro betragen.

Frage: Muss ich den IV um Erlaubnis fragen, obwohl das Fahrzeug wie auch mein Gewerbe freigegeben ist? Muss ich ihn darüber informieren? Was muss ich beachten?

LG

Foxtra
Titel: Re: Verkauf eines freigegebenen Autos
Beitrag von: ThoFa am 16. März 2009, 15:28:09
Hallo,

nein müssen Sie nicht.

MfG

ThoFa