Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: fridoline am 16. Dezember 2010, 22:33:35

Titel: Verkauf von Eigentumswohnung / Einspruchsrecht?
Beitrag von: fridoline am 16. Dezember 2010, 22:33:35
Guten Tag,

ich bin in einem Regelinsolvenzverfahren, dass im April 2009 eröffnet wurde.

Der IV will nun die von mir noch bewohnte Eigentumswohung auf dem freien Markt verkaufen. Notartermin soll der 22.12.2010 sein. Ein Kaufvertragsentwurf liegt mir nicht vor.

Muss der Insolvenzverwalter mir den Vertragsentwurf vorher zuschicken? Habe ich als Schuldnerin Einspruchsrechte? Was passiert mit mir, wenn verkauft wurde ?(meine Suche nach neuem Wohnraum blieb bisher erfolglos. Spätestens bei der Schufaauskunft "kneifen" neue Vermieter.)

Es git noch weitaus höherwertige andere Massegrundstücke, die der IV nicht anrührt. Er will unbedingt meine Wohnung verkaufen, "weils schneller geht und einfacher ist". Darf er so handeln?

MfG