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Autor Thema: Verkürzung privates Insolvenzverfahren  (Gelesen 2958 mal)

derReinhard

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Verkürzung privates Insolvenzverfahren
« am: 14. November 2007, 18:00:44 »

Leider musste ich vor geraumer Zeit eine private Insolvenz anmelden.  Allerdings ist meine Insolvenzzeit noch 7 Jahre.  Nun habe ich erfahren, dass die Zeit für neue Verfahren auf 6 Jahre verkürzt wurde.  Kann ich meine Insolvenzzeit nachträglich verkürzen.  Wäre ja sonst irgendwie ungerecht.  Vielleicht weiss jemand von einem entsprechendem Urteil?

Danke im voraus. . .

der Reinhard
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ThoFa

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Re: Verkürzung privates Insolvenzverfahren
« Antwort #1 am: 14. November 2007, 19:36:35 »

Hallo,

wenn Ihr Verfahren vor dem 01.12.2001 eröffnet wurde beträgt Ihre Wohlverhaltensphase 7 Jahre und beginnt erst mit Ende der Insolvenz. Daran können Sie auch nicht mehr ändern.

MfG

ThoFa
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