Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: derReinhard am 14. November 2007, 18:00:44
-
Leider musste ich vor geraumer Zeit eine private Insolvenz anmelden. Allerdings ist meine Insolvenzzeit noch 7 Jahre. Nun habe ich erfahren, dass die Zeit für neue Verfahren auf 6 Jahre verkürzt wurde. Kann ich meine Insolvenzzeit nachträglich verkürzen. Wäre ja sonst irgendwie ungerecht. Vielleicht weiss jemand von einem entsprechendem Urteil?
Danke im voraus. . .
der Reinhard
-
Hallo,
wenn Ihr Verfahren vor dem 01.12.2001 eröffnet wurde beträgt Ihre Wohlverhaltensphase 7 Jahre und beginnt erst mit Ende der Insolvenz. Daran können Sie auch nicht mehr ändern.
MfG
ThoFa