Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: derReinhard am 14. November 2007, 18:00:44

Titel: Verkürzung privates Insolvenzverfahren
Beitrag von: derReinhard am 14. November 2007, 18:00:44
Leider musste ich vor geraumer Zeit eine private Insolvenz anmelden.  Allerdings ist meine Insolvenzzeit noch 7 Jahre.  Nun habe ich erfahren, dass die Zeit für neue Verfahren auf 6 Jahre verkürzt wurde.  Kann ich meine Insolvenzzeit nachträglich verkürzen.  Wäre ja sonst irgendwie ungerecht.  Vielleicht weiss jemand von einem entsprechendem Urteil?

Danke im voraus. . .

der Reinhard
Titel: Re: Verkürzung privates Insolvenzverfahren
Beitrag von: ThoFa am 14. November 2007, 19:36:35
Hallo,

wenn Ihr Verfahren vor dem 01.12.2001 eröffnet wurde beträgt Ihre Wohlverhaltensphase 7 Jahre und beginnt erst mit Ende der Insolvenz. Daran können Sie auch nicht mehr ändern.

MfG

ThoFa