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Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: darius am 10. August 2006, 16:22:34

Titel: Verleich im Verbraucherinsoverfahren möglich?
Beitrag von: darius am 10. August 2006, 16:22:34
Ich befinde mich seit 12/2004 im Verbraucherinsolvenzverfahren. Es habe noch keinen Schlusstermin bekommen. mein Insolvenzverwalter meinte aber, das macht nichts, weil die 6 jahresfrist ja trotzdem schon läuft. Ist das richtig?

Meine Frage ist aber eine andere: Ich könnte über meine Eltern einen gewissen Betrag geliehen bekommen und damit einen Vergleich mit den Gläubigern zu schließen. kann ich jederzeit einen Vergleich in meiner RSB machen? Auch in der Wohlverhaltensperiode (wenn ich dann endlich mal einen Schlusstermin habe)? Und wie biete ich einen solchen Vergleich meinen gläubigern an, damit ich nicht irgendwelche Formvorschriften verletze?
Danke für eure Antworten!
Titel: Verleich im Verbraucherinsoverfahren möglich?
Beitrag von: ThoFa am 10. August 2006, 17:10:41
Hallo,

ja Ihr Insolvenzverwalter hat Racht. die Zeit der Insolvenz wird auf die WVP angerechnet, dennoch ist es immer besser schon in der WVP zu sein, da es dann nur noch die berühmten Obliegenheiten zu erfüllen gibt.

Einen Vergelich sollten Sie - wenn überhaupt - erst in der WVP anbieten. Dieser muss mit allen Gläubigern  geschlossen werden. Danach können Sie die vorzeitige Beendigung der WVP und die sofortige RSB beantragen.
Wenn Sie ganz sicher gehen wollten, sollten Sie jemanden damit beauftragen, der sich damit auskennt. ;)

MfG

ThoFa