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Autor Thema: Vermieterpfandrecht  (Gelesen 2172 mal)

Gerda

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Vermieterpfandrecht
« am: 24. Juli 2007, 11:22:54 »

Hallo!
Das Insolvenzverfahren ist eröffnet.  Mein Laden wird zum Monatsende geschlossen.  Gewerbe ist jetzt abgemeldet.  Kann mir jemand was zum Vermieterpfandrecht sagen? Und wer räumt den Laden? Muss der Eigentümer das machen oder der IV???
Was ist mit den PC's etc. , die keiner mehr haben will.  Kann ich diese mitnehmen, wenn der Eigentümer nichts davon haben möchte? Als Wert wurde hier für das Gesamtinventar € 500,00 angegeben.
Gruß, Gerda
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Feuerwald

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Re: Vermieterpfandrecht
« Antwort #1 am: 24. Juli 2007, 13:30:23 »


Solange der IV die Gegenständ enicht frei gegeben hat, würde ich diese dort belassen.
Hat der Vermieter denn vor/nach Eröffnung ein Vermieterpfandrecht ausgesprochen ?
Haben Sie Kontakt zum IV ?

Gruss
Feuerwald
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Gerda

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Re: Vermieterpfandrecht
« Antwort #2 am: 24. Juli 2007, 15:17:49 »

Ich habe Kontakt zum IV, aber der ist nicht gerade sehr gesprächig. . . . .  Ist schwierig, an Infos heranzukommen.
Ich gehe nicht davon aus, dass der Vermieter ein Vermieterpfandrecht ausgesprochen hat.  Ich muss ja am Monatsende die Schlüssel abgeben und würde schon ganz gerne einen PC mitnehmen - auch wenn er schon alt ist.
Gruß, Gerda
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