Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: mcm am 09. Juni 2007, 14:31:27

Titel: Vermögen aufbauen in der Wohlverhaltensphase?
Beitrag von: mcm am 09. Juni 2007, 14:31:27
Hallo, mich würde mal interessieren, was das heißt, "man darf in der Wohlverhaltensphase wieder Vermögen aufbauen"?
Ich dachte immer das man in den 6 Jahren nicht viel haben darf, schließlich können doch die Gläubiger innerhalb der 6 Jahre immer wieder nachforschen wie es mittlerweile um mich steht und wenn ich dann plötzlich ein Sparkonto habe, mit z.B. 2000 Euro drauf (kein Sparkonto für die Gerichtskosten), dann würde das doch mit in die Masse fallen oder? Odeer wenn ich plötzlich 100000 Euro erbe oder sonstiges? Wenn ich in 4 Jahren plötzlich ein nagelneues Auto fahre, dann würden die doch versuchen daran zu kommen?
Also kann man eigentlich nicht wirklich "Vermögen" aufbauen oder?
Titel: Re: Vermögen aufbauen in der Wohlverhaltensphase?
Beitrag von: paps am 09. Juni 2007, 22:15:05
Sie schulden in  nach Einstellung des Verfahrens nur noch die pfändbaren Bezüge und 1/2 Erbe an die Gläubiger (TH).
Siehe auch §295 InsO
Zitat
§ 295 Obliegenheiten des Schuldners

(1) Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung

1.
    eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;
2.
    Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herauszugeben;
3.
    jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzuzeigen, keine von der Abtretungserklärung erfaßten Bezüge und kein von Nummer 2 erfaßtes Vermögen zu verheimlichen und dem Gericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen;
4.
    Zahlungen zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger nur an den Treuhänder zu leisten und keinem Insolvenzgläubiger einen Sondervorteil zu verschaffen.
Titel: Re: Vermögen aufbauen in der Wohlverhaltensphase?
Beitrag von: ThoFa am 09. Juni 2007, 22:44:08
Hallo,

kein Gläubiger kann bei Ihnen noch etwas "nachforschen". Sobald das Insolvenzverfahren beendet ist (nach ca. 12-18 Monate), müssen Sie nur noch die Obliegenheiten, welche Paps schon aufzählte, erfüllen, um die RSB zu erlangen. Gewinnen Sie z.B. in dieser Zeit im Lottzo, könnten Sie das Geld auch gänzlich behalten,

MfG

ThoFa
Titel: Re: Vermögen aufbauen in der Wohlverhaltensphase?
Beitrag von: mcm am 11. Juni 2007, 13:24:51
Danke für die Antworten.