Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: elga am 16. September 2011, 13:34:55

Titel: vermögen verschwendet?
Beitrag von: elga am 16. September 2011, 13:34:55
hallo,
meine iv steht kurz vor der eröffnung. ich habe 2009 von einem alten arbeitgeber eine abfindung erhalten. von dieser abfindung habe ich private schulden bezahlt und einen umzug finanziert, den ich aus gründen der einsparung gemacht habe. das geld taucht bei mir auf dem konto nicht auf.im jahr 2009 habe ich auch noch nicht an eine insovenz gedacht. da die abfindung aber bestandteil des urteils vom arbeitsgericht war, habe ich natürlich angst, dass mein zukünftiger th dort nachfragt.kann er das? und gilt das vermögen als verschwendet, wenn ich zum zeitpunkt der ausgabe des geldes noch garnicht an die iv gedacht habe? muss ich dem iv überhaupt sagen, dass ich damals (2006) eine kündigungsschutzklage eingereicht habe?
Titel: Re: vermögen verschwendet?
Beitrag von: Der_Alte am 16. September 2011, 16:34:24
Es ist schon deswegen keine Verschwendung, weil Sie davon Schulden bezahlt haben. Der Umzug ist eine Ausgabe, die ebenfalls keine Verschwendung darstellt, weil sie wegen der Nähe zur neuen Arbeitsstelle eine sinnvolle Ausgabe darstellt und in vergleichbaren Fällen auch von Dritten so gemacht würde.
Wenn die Zahlung mehr als ein Jahr vor dem Antrag auf Insolvenz geleistet wurde ist es ohnehin nicht mehr relevant (§ 290 Abs 1 Nr. 4 InsO)
Titel: Re: vermögen verschwendet?
Beitrag von: elga am 16. September 2011, 18:16:39
die schulden, die ich davon bezahlt habe, waren aber schulden an verwandte, die mir damals geld zur begleichung meiner monatlichen verbindlichkeiten vorgeschossen haben. war also nichts offizielles. den umzug habe ich gemacht, weil ich in der neuen wohnung weniger miete zahle.
Titel: Re: vermögen verschwendet?
Beitrag von: Der_Alte am 16. September 2011, 18:46:38
Alles gut. Es ist mehr als 1 Jahr her, also kein Problem. Auch Schulden bei Verwandten sind Schulden, die man bezahlen darf.