"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Vermögenswirksame Leistung in Verbraucherinsolvenz  (Gelesen 9198 mal)

pleitegeier77

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Vermögenswirksame Leistung in Verbraucherinsolvenz
« am: 10. Mai 2009, 20:17:08 »

Hallo,

erst einmal möchte ich mich für dieses Forum bedanken, mit der Last und den Problemen der Schuldner wird im Web doch wirklich viel Schindluder betrieben, da ist es doch sehr beruhigend wenn es noch solche Orte wie diesen hier gibt!!!

Nun zu meinem Fall.

Status: Verbraucherinsolvenzverfahren (IK)
               Verfahren ist sei dem 01.12.2008 eröffnet somit also nach dem 01.07.2007

Ich habe ein Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit von ca. 1100€ dazu zahlt mir mein Arbeitgeber 40€ Vermögenswirksame Leistungen auf Anteile einer Wohnungsbaugenossenschaft. Ich bin Unterhaltspflichtig für 3 minderjährige Kinder, habe also eine Pfändungsgrenze von über 1700€. Ein Kind davon lebt bei mir und meiner Lebensgefährtin.

Wir sind vor kurzem aus Platzmangel von einer 54m² in eine 75m² Wohnung gezogen. Als ich nun von meinem alten Vermieter die zum Vertragsabschluss gezahlte Kaution abholen wollte, teilte mir dieser mit, dass der IV diese Kaution zur Insovenzmasse ziehen will! (davon sollte eigentlich unser defekter Kühlschrank ersetzt werden)  :cry:
Ich hab mich also nächtelang belesen und musste feststellen, dass der IV damit völlig im Recht war!  :cry:
Dieses Kapitel war also für mich abgeschlossen.

Heute habe ich nun ein Schreiben von meinem IV erhalten in dem er mir mitteilt, dass der VL Vertrag mit der Wohnungsbaugenossenschaft geküngigt werden muss oder ich deren aktuellen Wert an die Insolvenzmasse erstatten soll!
Der Kaller kommt aber noch:
Der IV hat die Genossenschaft angeschrieben, mit der bitte um Wertermittlung des Kapitalkontos. Diese hat dem IV nun mitgeteilt, dass der Wert des Kapitalkontos sich auf 702€ beläuft.
Als ich das gelesen habe bin ich fast tot umgefallen! Ich zahle die VL an diesen Verein seit dem 30.06.2005, habe also schon 1840€ eingezahlt!!!  :mad2:
Wie kann den das sein?
1. habe ich bei meinen Rechechen immer wieder gelesen, dass VL unpfändbar ist... ist das Falsch, gibt es da einen rechtlichen Hintergrund?
2. wie kann denn das sein, dass dieser Genossenschaftsverein nur noch 702€ an die Insovenzmasse übergeben will?
Des Weiteren hat mich der IV vor die Wahl gestellt den Vertrag zu kündigen oder diesen Betrag von 702€ an die Insolvenzmasse zu erstatten!
Das wäre dann meine 3. Frage, was soll das?

Kann mir da jemand helfen, mir fehlt da völlig der logisch und rechtliche Zusammenhang!

Schon vorab vielen Dank! Schon dafür dass Ihr das gelesen habt!

MfG Mario
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Vermögenswirksame Leistung in Verbraucherinsolvenz
« Antwort #1 am: 11. Mai 2009, 17:34:17 »

Die VL an sich icht nicht pfändbar.
Aber das Vermögen(Guthaben), das sich aus den Sparbeträgen ergibt.

Zwar scheint mir das verhältnis zwischen eingezahlter VL und derzeiitigem Guthaben nicht gerade ideal, aber von den ersten beiträgen werden Bearbeitungsgebühren und Provisionen gezahlt.
Da 2005 abgeschlossen galt auch noch altes verbraucherrecht, wo das zulässig war.

Sie müssen das Guthaben aus dem pfändungsfreien Zahlen, oder der IV hebt den Vertrag auf und zieht selber.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

pleitegeier77

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: Vermögenswirksame Leistung in Verbraucherinsolvenz
« Antwort #2 am: 11. Mai 2009, 19:45:18 »

Hallo Paps,

wie kann denn VL an sich unpfändbar sein aber wenn man es irgendwo anlegt wird es eingezogen? Was kann man denn sonst mit VL machen wenn nicht anlegen?

MfG Mario
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Vermögenswirksame Leistung in Verbraucherinsolvenz
« Antwort #3 am: 12. Mai 2009, 18:49:04 »

Die Zahlung der VL durch den AG ist personengebunden.
Somit kann Sie nicht gepfändet werden, bzw bleibt bei der Berechnung des pfändbaren Betrages unberücksichtigt.

Geht die Zahlung in einen Sparvertrag oder andere gesetzl. mögliche Spar-/Beteiligungsform ein, wird die VL zu einem Guthaben.
Dieses ist pfändbar.

Einige TH nutzen das aus und wollen das Guthaben zur Masse ziehen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

pleitegeier77

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: Vermögenswirksame Leistung in Verbraucherinsolvenz
« Antwort #4 am: 12. Mai 2009, 19:19:24 »

Vielen Dank Paps für Deine schnelle und kompetente Antwort!

Ja ich habe dann wohl einen überpeniblen IV.
Ich habe heute noch mit meiner Schuldnerberaterin gesprochen, die hat mit ungefähr das gleiche erzählt.

Ich bedanke mich auf jeden Fall sehr für die Antworten!

MfG Mario
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz