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Autor Thema: Verrechnung von laufenden Steuerzahlungen mit Altschulden??  (Gelesen 2675 mal)

adinasophie

  • Gast

Hallo,

meine IK wurde mit Beschuss vom 11.12.2003 eröffnet. Derzeit befinde ich mich in der WVP. Antragsteller war das Finanzamt wegen offener Beträge aus 1999 bis 2003.

Mein Gewerbe wurde freigegeben und ich kann selbständig arbeiten. Vor 3 Wochen bekam ich vom Finanzamt eine Mahnung weil ich die laufenden Steuern nicht bezahlt haben soll.

Ich habe jetzt die Kontoauszüge für die Jahre 2004-2007 schicken lassen. Einkommenssteuer und Umsatzsteuer für die jeweiligen Jahre, als 2004 bis 2007.
Mir ist aufgefallen, das erhebliche Summen die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, also 11.12.2003, die für laufende Steuern gezahlt wurden, auf die Jahre vor Insolvenzeröffnung gebucht worden sind. Das heißt, auf die Summen für die das Finanzamt Insolvenz beantragt hat. Zum Beispiel wurden im Jahre 2008 gezahlte laufende Steuern auf das Jahr 1999 gebucht.

Es bestand aber nie ein Guthaben oder eine Überzahlung für laufende Steuern.

Kann und ist so etwas möglich?

Grüße
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smallville

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Re: Verrechnung von laufenden Steuerzahlungen mit Altschulden??
« Antwort #1 am: 12. Oktober 2008, 17:54:59 »

Hallo Adinasophie,

das Finanzamt an sich ist ein ganz "besonderer" Gläubiger - manchmal sogar mit "Sonderrechten"

Leider kenne ich mich nicht damit aus, wie der Sachverhalt gelagert ist, wenn eine dritte Person (in diesem Fall FA) den Inolvenzantrag gestellt hat - ob dadurch alleine schon Sonderrechte entstehen.

Aber dazu erhälst Du sicherlich in Kürze Antworten von unseren kompetenten Fachleuten hier.

Hast Du den eine Aufrechnungsvertrag bekommen ?
Wenn ja, auf welchen Paragraphen stützt sich das FA?

Dass manchmal mit SteuerGUThaben verrechnet wird ist mir bekannt, aber aus laufenden Zahlungen???

Diese Aktion kenne ich z.B. nur von den Stromversorgern, die bei z.B. nicht vollständig beglichener Zahlung einer Jahresendabrechnung, sich später die laufenden Abschläge verrechnen.
DAS ist aber definitiv unzulässig.

Das hatte ich, bin dagegen vorgegangen und habe Recht erhalten.

Sicherlich ist das aber hier nicht greifbar.

Zusätzlich würde ich in jedem Fall Deinen TH hierauf ansprechen!

Der "sollte" sich diesbzgl. auskennen!

lg
small
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paps

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Re: Verrechnung von laufenden Steuerzahlungen mit Altschulden??
« Antwort #2 am: 12. Oktober 2008, 21:09:37 »

Danke Small für deine Antwort,
aber der Tread ist doppelt.
Da hier, die Lösung bereits in Arbeit ist, mache ich hier mal zu.
Zusammenlegen bringt wohl ehr nichts, da nur Verwirrung entstehen würde.
« Letzte Änderung: 12. Oktober 2008, 21:12:30 von paps »
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Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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