Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: milva123 am 27. April 2009, 14:44:13

Titel: verrechnungsscheck für die autoversicherung.muss er bei der treuhänderinabgegebe
Beitrag von: milva123 am 27. April 2009, 14:44:13
hallo
ich bin seit dez.08 in der privaten insolvenz.
mein auto musste ich abgeben ,da es finaziert wurde und die bank mir den kredit kündigte (raten wurden zwar immer bezahlt und ich hätte das auto auch laut treuhänderin behalten dürfen wegen meiner arbeit)
nun gut,ich habe jetzt von meiner versicherung einen verrechnungsscheck über die anteilige versicherungssumme erhalten,sind ca 15 euro.muss ich das jetzt meiner treuhänderin mitteilen und ihr das geld überweisen?die steuern hat sie ja auch bekommen (die restl. summe),oder darf ich das geld einfach bei meiner bank gutschreiben lassen? :dntknw:
vielen dank schonmal.
liebe grüße
Titel: Re: verrechnungsscheck für die autoversicherung.muss er bei der treuhänderinabgegebe
Beitrag von: dobberstein am 27. April 2009, 14:48:24
Ansich gehört es zur Masse.
Titel: Re: verrechnungsscheck für die autoversicherung.muss er bei der treuhänderinabgegebe
Beitrag von: milva123 am 27. April 2009, 15:59:47
also schicke ich ihr jetzt den scheck?oder muss ich den jetzt erst gutschreiben lassen und ihr dann überweisen?sorry ich bin da ein neuling...
Titel: Re: verrechnungsscheck für die autoversicherung.muss er bei der treuhänderinabgegebe
Beitrag von: paps am 27. April 2009, 19:39:47
rufen Sie an und fragen, was mit dem Scheck werden soll