Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: rubenspower am 03. Oktober 2007, 12:14:34
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Wenn ich mir den §§ 290 komplett durchlese, verstehe ich den so:
Nur auf Gläubigerantrag kann die Restschuldbefreiung versagt werden oder irre ich da?
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ja, es ist gem. § 290 InsO ein Antrag durch einen Insolvenz(!)Gläubiger erforderlich.