Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: omegab am 30. August 2008, 21:34:44

Titel: Versagung der Restschuldbefreiung
Beitrag von: omegab am 30. August 2008, 21:34:44
ich war letzte Woche bei meinem IV , der sagte mir weil meine Schulden aus einer ehemaligen Selbständigkeit sind (1995) und ich erst jetzt die Regelinsolvens beantragt habe könnte mir auf Antrag eines Gläubiger die Restschuldbefreiung nicht erteilt werden.

ich bin jetzt erstmal Geschockt

weiß hier einer mehr darüber bescheid über die Versagungsgründe der restschuldbefreiung???
Titel: Re: Versagung der Restschuldbefreiung
Beitrag von: Feuerwald am 30. August 2008, 22:09:09
eher unwahrscheinlich
 

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 § 290 InsO -  Versagung der Restschuldbefreiung

(1) In dem Beschluß ist die Restschuldbefreiung zu versagen, wenn dies im Schlußtermin von einem Insolvenzgläubiger beantragt worden ist und wenn

4.  der Schuldner im letzten Jahr vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig die Befriedigung der Insolvenzgläubiger dadurch beeinträchtigt hat, daß er unangemessene Verbindlichkeiten begründet oder Vermögen verschwendet oder ohne Aussicht auf eine Besserung seiner wirtschaftlichen Lage die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verzögert hat

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Eine Kommentierung kann ich heute nicht liefern


Titel: Re: Versagung der Restschuldbefreiung
Beitrag von: omegab am 01. September 2008, 11:54:51
habe mir mal einige BGH Urteile  wegen Versagung der Restschuldbefreiung angeschaut :gruebel:
alles sehr kompliziert :cry:
Titel: Re: Versagung der Restschuldbefreiung
Beitrag von: omegab am 05. September 2008, 08:51:10
es wäre schön wenn hier zu diesem Thema noch jemand eine Meinung hätte :cry:
Titel: Re: Versagung der Restschuldbefreiung
Beitrag von: ThoFa am 05. September 2008, 10:42:17
Hallo,

schönen Gruß an den IV. Es reicht zuweilen nicht, dass man nur den Gesetztestext lesen kann, man sollte auch den Sinn und Zweck dahinter verstehen. Insbesondere soll er sich mal mit der Gesetztesbegründung beschäftigen.

Sie brauchen sich da keinen großen Kopf zu machen, die Wahrscheinlichkeit, dass Ihnen nach diesen Grund die RSB versagt wird, tendiert gen null.

Es gibt keine Antragspflicht für natürliche Personen, § 290 (1) 4. meint vielmehr, dass Sie nicht dafür gesorgt haben (zum Beispiel durch Vorspiegelung falscher Tatsachen), dass Gläubiger keinen Antrag gegen Sie gestellt haben.

MfG

ThoFa

Titel: Re: Versagung der Restschuldbefreiung
Beitrag von: omegab am 10. September 2008, 12:20:04
vielen dank, hatte schon schlaflose Nächte deswegen :fuchsteufelswild: