Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Kama08 am 24. Dezember 2009, 11:55:28

Titel: Versagung der Restschuldbefreiung
Beitrag von: Kama08 am 24. Dezember 2009, 11:55:28
Habe heute den Beschluß vom Amtsgericht über die Versagung der RSB gem. § 290 bekommen.
Wurde auch schon in 2. Instanz abgelehnt. Und das alles nur, weil mich meine Anwältin falsch beraten hat.
Ich hatte vor 2 Jahren noch ein laufendes Verfahren über eine strittige Forderung die zum Beginn des
Insolvenzverfahrens immer noch offen war. In erster Instanz habe ich das Verfahren gewonnen, d. h. ich mußte die
Forderung nicht bezahlen. Die Gegenseite hatte aber Einspruch eingelegt. Nun habe ich wegen dieser Forderung
meine Anwältin und meinen Treuhänder gefragt, was ich damit machen soll. Beide haben gesagt, daß ich diese Forderung
nicht angeben muß. Nun hat mir das Gericht aus genau diesem Verhaltens die RSB versagt.
Meiner Meinung nach bin ich falsch beraten worden. Meine Anwältin hat nun sofort eine neuen Inso-Antrag gestellt.
Mich ärgert das maßlos, daß ich nun 2 Jahre vergeudet habe. Jetzt muß ich wieder 6 Jahre warten.
Was soll ich nur tun? Ich kann noch innerh. 2 Wochen den Beschluß anfechten. Kann ich einfach dem Gericht daß so schreiben, daß
ich falsch beraten worden bin? Bekomme ich dann Ärger mit meiner Anwältin?
Titel: Re: Versagung der Restschuldbefreiung
Beitrag von: Scarlett am 24. Dezember 2009, 13:11:16
Ganz ehrlich, mir wäre das unter diesen Voraussetzungen ziemlich Wurscht, ob die Anwältin verärgert ist. Die Anwältin würde ich eh nicht mehr in Anspruch nehmen.
Titel: Re: Versagung der Restschuldbefreiung
Beitrag von: paps am 24. Dezember 2009, 19:54:44
Statt einen neuen Antrtag zu stellen, hätte es die Anwältin mal mit der sofortigem Beschwerde versuchen sollen.
Sind die 14 Tage dafür schon rum?
Ansonsten würde ich über Anwaltshaftung mal nachdenken.