Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Musu am 16. Juni 2010, 22:29:19

Titel: Versagung der Restschuldbefreiung
Beitrag von: Musu am 16. Juni 2010, 22:29:19
Hallo.

Befinde mich im Regelinsolvenzverfahren, einer meiner Gläubiger hat die "Andeutung" gemacht, das er mir die RSB versagen würde (warum auch immer!).

Meine Frage: Wenn er einen RSB Versagungsantrag stellt und damit durchkommt, bin ich dann aus dem Insolvenzverfahren draußen, oder läuft das trotzdem die sechs Jahre ab?

MfG
Titel: Re: Versagung der Restschuldbefreiung
Beitrag von: Fallera am 16. Juni 2010, 23:21:41
Die Versagung der RSB würde die Folge haben, dass das Verfahren beendet wäre und die ursprünglichen Verhältnisse wieder hergestellt wären! Sprich, Gläubiger dürfen wieder vollstrecken etc.!

Ein Antrag auf Versagung der RSB muss allerdings glaubhaft belegt werden.

Denken sie, sie haben sich was zu schulden kommen lassen?
Titel: Re: Versagung der Restschuldbefreiung
Beitrag von: DarkAngel35 am 17. Juni 2010, 18:27:54
Hallo Fallera...

klinke mich mal kurz hier ein. Kann ein Gläubiger schon während der Eröffnung die Versagung der RSB beantragen?Ich dachte das geht dann erst nach den 6 jahren, was bedeuten würde das der Rest seiner Schuld von mir beglichen werden müsste.Warum ist dann damit das ganze IV aufgehoben?  :dntknw:

LG
Titel: Re: Versagung der Restschuldbefreiung
Beitrag von: Feuerwald am 17. Juni 2010, 19:37:07
Ich dachte das geht dann erst nach den 6 jahren,

- Irrtum.

a) ein Versagungsantrag ist erstmals im sog. Schlusstermin nach § 290 InsO möglich

wird hier nicht versagt,

b) ist ein Versagungsantrag in der sich anschließenden Wohlverhaltensphase nach § 296 InsO jederzeit möglich



Titel: Re: Versagung der Restschuldbefreiung
Beitrag von: Sarti07 am 20. Juni 2010, 02:44:10
Warum stimmt er erst dem Verfahren zu und kommt jetzt mit seiner Drohung?

Er darf dich nicht unter Druck setzen und wenn du dir keiner Schuld bewußt bist sage es dem TH und den anderen Gläubigern.

Es könnte der Versuch einer Gläubigerbevorzugung sein die er erreichen will und es ist Nötigung dir gegenüber.

 Der muss es Beweisen und wenn er jetzt schon etwas gegen dich in der Hand hätte würde er sich strafbar machen es zu dulden und erst beim Abschlusstermin es anzubringen.

Das wird zu 99% nur heiße Luft sein was er erzählt.....
Titel: Re: Versagung der Restschuldbefreiung
Beitrag von: ThoFa am 20. Juni 2010, 21:13:16
Hallo,

Warum stimmt er erst dem Verfahren zu und kommt jetzt mit seiner Drohung?

Kein Gläubiger stimmt einem Insolvenzverfahren zu.

Der muss es Beweisen und wenn er jetzt schon etwas gegen dich in der Hand hätte würde er sich strafbar machen es zu dulden und erst beim Abschlusstermin es anzubringen.

Das ist doch Blödsinn. Wenn´s einen Versagungsgrund nach 290 InsO gibt, kann man diesen auch erst im Schlusstermin anbringen.

MfG

ThoFa