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Autor Thema: Versagung der RSB, wann wieder vollstreckbar?  (Gelesen 6315 mal)

VerzweifelteStudentin

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Re: Versagung der RSB, wann wieder vollstreckbar?
« Antwort #20 am: 24. März 2010, 19:40:53 »

ich kann die gafahr, dass einem wegen ausbildung die RSB versagt wird auch nicht einschätzen. im gesetz steht nur, dass man eine seiner qualifikation angemessenen tätigkeit ausüben muss und zwar vollzeit.

wie das ausgelegt werden soll, wenn man gar keine qualifikation hat und erst eine erwerben muss,  weiss ich auch nicht.

mein th weiss, glaub ich, gar nicht dass ich studiere und nur teilzeit arbeite. vermutlich interessiert das th's auch nicht, die klären einen ja nicht mal über die obliegenheiten auf und müssen es auch nicht.

wenn man einem eventuellen antrag eines gläubiger auf versagung der RSB mehr entgegen setzen möchte als argumente, muss man wohl bewerbungen schreiben und die absagen sammeln/aufbewahren.

wenn einem in den bewerbungen ein paar rechtschreibfehler unterlaufen und man bereits vorsorglich erwähnt, dass man privatinsolvent ist, dürfte das die chancen auf eine zusage sehr schmälern....das ist wohl die einzig sichere möglichkeit...

lg.
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rookie

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Re: Versagung der RSB, wann wieder vollstreckbar?
« Antwort #21 am: 24. März 2010, 20:08:30 »

Na Na VerzweifelteStude,

Anregungen zu vermitteln wie man am besten als Bewerber nicht genommen wird, sind ja nicht gerade "redlich"........ :coffee:

Schliesslich wollen die Gläubiger wenigstens ein Teil Ihres Geldes zurück........ :wink:
« Letzte Änderung: 24. März 2010, 20:13:06 von rookie »
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VerzweifelteStudentin

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Re: Versagung der RSB, wann wieder vollstreckbar?
« Antwort #22 am: 24. März 2010, 20:23:45 »

wenn man aber in einem neuen job nicht mehr verdienen würde als im aktuellen - wo ist da der sinn?  :uneinsichtig:
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KSC

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Re: Versagung der RSB, wann wieder vollstreckbar?
« Antwort #23 am: 26. März 2010, 17:21:12 »

Hallo,

habe das Amtsgericht / Insolvenzgericht angeschrieben.

Meine Anfrage:

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mein Regelinsolvenzverfahren ist am XX.06.2009 um XX.XX Uhr eröffnet worden. Ich werde im Sommer 20 Jahre jung und habe noch keine Ausbildung. Momentan arbeite ich vorrüber gehend als Helfer bei einer Zeitarbeits-Firma. Ich bemühe mich sehr um eine Ausbildung, jedoch ist der Abstand als ich noch zur Schule ging bis heute zu groß. Ich bekomme nur Absagen, egal um welchen Ausbildungsberuf es sich handelt. Nun möchte ich meine letzte Chance ergreifen, und die Abendrealschule besuchen und nebenbei arbeiten gehen. Diese Abendrealschule dauert zwei Jahre und würde mir eine Ausbildung ermöglichen.

 

Bevor ich mich nun bei der Abendrealschule als Schüler anmelde, möchte ich mich vorher bei Ihnen erkundigen, ob dies ein Versagungsgrund ist? Ich möchte keinen Ärger haben und eine Erstausbildung / Bildung ist doch in der heutigen Zeit so wichtig.

 
MfG


Die Antwort:

Sehr geehrter Herr XYZ,

zu Ihrer Mail vom 22.03.2010 teile ich Ihnen mit, dass ich in dem Vorhaben, neben der Arbeit abends noch eine Schule besuchen zu wollen, einen Versagungsgrund nicht ersehen kann.

Mit freundlichen Grüßen

XYZ

Rechtspfleger


-> Geht das jetzt so wie ich mir das vorstelle? Vollzeit + Schule + Lernen + Hin/Rückfahrten ist viel zuviel. teilzeit oder 400+Kindergeld wäre in Ordnung. Möchte ja ein guter Abschluss haben, kein mittelmäßiger.
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rookie

  • Gast
Re: Versagung der RSB, wann wieder vollstreckbar?
« Antwort #24 am: 26. März 2010, 17:39:36 »

KSC.....wie Sie oben schon die AW vom Rechtspfleger zitierten.....ES GEHT SO IN ORDNUNG........

Also machen Sie es auch so wie es am besten passt.

Lehnen Sie sich ENDLICH zurück und machen Sie die Ausbildung....keiner kann und will Ihnen was versagen

Einfach locker bleiben........ :wink:

OK ?
« Letzte Änderung: 26. März 2010, 17:43:44 von rookie »
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KSC

  • Gast
Re: Versagung der RSB, wann wieder vollstreckbar?
« Antwort #25 am: 26. März 2010, 20:47:51 »

Aber viellt. meint der Rechtspfleger auch das ich nen Vollzeitjob + Schule mache? Sowas reime ich mir dann zusammen :-/ letzte Zeit ist das echt schlimm geworden. Anfangs wars mir noch sch... egal was meine Gläubiger wollten, nun das komplette gegenteil.

Weil ich schreibe "nebenbei arbeiten gehen" und der Rechtspfleger schreibt "nebenbei zur Schule gehen"

Gruß & Schönes Wochenende
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VerzweifelteStudentin

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Re: Versagung der RSB, wann wieder vollstreckbar?
« Antwort #26 am: 28. März 2010, 17:52:21 »

Aber viellt. meint der Rechtspfleger auch das ich nen Vollzeitjob + Schule mache? Sowas reime ich mir dann zusammen :-/ letzte Zeit ist das echt schlimm geworden. Anfangs wars mir noch sch... egal was meine Gläubiger wollten, nun das komplette gegenteil.

Weil ich schreibe "nebenbei arbeiten gehen" und der Rechtspfleger schreibt "nebenbei zur Schule gehen"

Gruß & Schönes Wochenende

kann gut sein, dass der rechtspfleger das missverstanden hat, denn mit erwerbsobliegenheit ist immer eine vollzeitbeschäftigung gemeint. würde das nochmal abklären.

gruss.

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