Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: blubber am 15. Juli 2008, 13:24:09

Titel: Versehentlich zuviel gezahlt an den Isolvenzverwalter. Was nun?
Beitrag von: blubber am 15. Juli 2008, 13:24:09
Hallo liebe Leute!

Es ist mir was ganz Dummes aus Unwissenheit passiert!
Ich bin im IV und habe eine Gehaltsabtretung, welche seit 28.04.08 für zwei Jahre vorrangig bedient wird.
Mein Einkommen beträgt ca. 2280 € netto. Davon werden 370 € monatlich sofort vom Gehalt gepfändet. Es bleiben mir 1910 € netto. Ich habe zwei weitere Gehaltsabtretungen, aus denen jedoch bis jetzt keine Gehaltspfändungen resultierten, da die Banken vermutlich glauben, dass bei mir nichts zu holen sei.
In der Annahme, dass ich mein Gehalt bis zur Pfändungfreigrenze (hier etwa lt. Liste ca. 1500 €) abgeben muss, habe ich dem Insovenzverwalter die restliche 410 €, welche nicht vom Gehalt gepfändet werden, überwiesen. Kurz danach kam das Schreiben des IV, dass ich bis 28.04.2010, also für die Dauer des Vorranges der Gehaltspfändung keine Zahlung leisten soll. MIST!

Meine Fragen: Kann ich das Geld vom IV zurückfordern? Muss ich den Banken, die bis jetzt keine Gehaltspfändung vollzogen haben, obwohl sie das Recht hätten, Auskunft erteilen, damit sie eine Gehaltspfändung einleiten können? Darf ich von meinen 2280 € nach erfolgter Gehaltpfändung in Höhe von 370 € die restlichen 1910 € behalten? Können die Banken die versäumte Gehaltspfändung nachfordern?

Vielen Dank im Voraus!