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Autor Thema: Versicherungsentschädigung  (Gelesen 1851 mal)

strebermama

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Versicherungsentschädigung
« am: 11. Januar 2010, 17:37:43 »

Hallo ihr Lieben,

ich hätte da mal wieder eine Frage. Mein Mann ist seit 2006 in der Insolvenzu nd noch nicht in der WVP. Ich bin nicht in der Insolvenz. Jetzt sind wir über Weihnachten in Urlaub geflogen und prompt ist der Koffer meines Mannes verschwunden.  :cry: Wir haben eine Gepäckversicherung, die auf meinen Namen läuft. Die Fluggesellschaft muss natürlich auch teilweise für den Schaden aufkommen. Im Urlaub mussten wir dann natürlich meinen Mann neu einkleiden. Selbstverständlich habe ich alles bezahlt. Was passiert denn jetzt mit dem Geld, dass von der Fluggesellschaft und von der Versicherung kommt. Wir möchten natürlich nichts falsch machen und riskieren. Allerdings ist meinem Mann ja wirklich ein Schaden erstanden. Er konnte ja nicht 14 Tage mit einer Unterhose, 1 Paar Socken, etc auskommen. :fuchsteufelswild: :cry:

Bitte helft mir.

strebermama :rougi:
Gespeichert
 

paps

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Re: Versicherungsentschädigung
« Antwort #1 am: 11. Januar 2010, 19:25:40 »

Grundsätzlich dürfte es sich bei normaler Bekleidung um pfändungsfreie Gegenstände handeln.
Wenn Sie Versicherungsnehmer sind, fließt die Erstattung der Versicherung an Sie.
Insofern sehe ich aus beiden Gründen keine Gefahr.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

strebermama

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Re: Versicherungsentschädigung
« Antwort #2 am: 11. Januar 2010, 19:33:08 »

Danke Paps  :juchu:,

das würde mich ja sehr beruhigen, da wir das Geld zur Neubeschaffung natürlich sehr gut brauchen können.

Es geht aufwärts.

strebermama :lollol:
Gespeichert
 
 

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