"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Versicherungsleistung  (Gelesen 1206 mal)

Hannes

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 71
Versicherungsleistung
« am: 07. Juni 2011, 16:28:33 »

Guten Tag !

Kurz zum Verlauf :

-bin seit 9Nov.2010 im InsO verfahren
-hatte vom 10Nov-zum 11.Nov 2010 einen Wohnungseinbruch wo nur billiger Schmuck und Wertsachen die meinem Partner gehören was sogar mit Rechnung nachweißbar ist gestohlen wurden.
-ich habe das auch dann meiner Th mitgeteilt wo mir gesagt wurde das wenn ich was von meiner Hausrat bekomme alles weg ist, was ich mir schon dachte.
-wobei die Dinge die nicht mir gehörten und ersetzt werden wohl nicht ! ?
-jetzt habe ich sogar erfahren das meine Th auch meine Versicherung angeschrieben hat
- ich habe aber bis jetzt noch nichts bekommen und erfahren das irgendwo was gezahlt wurden ist.
- ebend gerade habe ich mal wieder nachgefragt was sich nun ergeben hat, aber bisjetzt nicht weil der Fall bei der kripo auch noch nicht beendet ist weil es einem Seriendelikt zugeordnet ist


Nun meine Frage was ist wenn ich in die Wohlverhaltensphase komme und dann was bekomme ist das dann auch weg oder meine ?
Denn ich kann ja wohl nichts dafür wenn sich das solange bei der Kripo und Versicherung hinzieht.
Wer hat da eine Meinung zu ?

Gruß Hannes
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Versicherungsleistung
« Antwort #1 am: 08. Juni 2011, 16:29:15 »

In der WVP verbleibt die Versicherungsleistung bei Ihnen.

Dass die erstattung für den Einbruch an den Th geht, sehe ich auch noch nicht.
Der Anteil für den LG wäre auf Antrag auszukehren.

Ihr Anteil könnte man wegen der Unpfändbarkeit (Hausrat) zumindest zum Teil wiederholen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz