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Autor Thema: Versicherungsschaden während der Eröffnungsphase (IK)  (Gelesen 2625 mal)

keincent

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Versicherungsschaden während der Eröffnungsphase (IK)
« am: 25. September 2010, 11:13:33 »

Hallo,
ich befinde mich seit Feb. 2010 In einer Verbraucherinsolvenz. Ich bin in der Eröffnungsphase und habe durch einen unverschuldeten Autounfall 925 Euro in Form eines Schecks von der Versicherung bekommen. Mein Auto wurde als wirtschaftlicher Totalschaden begutachtet. Die Reperatur des Autos hat 60 Euro gekostet, da ich nur das nötigste machen ließ. Muss ich nun die 925 Euro abgeben? Ich habe das Auto im Februar für 1200 Euro gekauft. Der TH hat das genehmigt da ich es zur Arbeit brauche.
Außerdem würde mich interessieren ob ich Nachzahlungen von Stromkosten auch abgeben muss.
Für Antworten schon mal vielen Dank.
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paps

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Re: Versicherungsschaden während der Eröffnungsphase (IK)
« Antwort #1 am: 25. September 2010, 11:19:19 »

Wenn das Auto freigegeben wurde, müssen sie die Reparaturerstzleistungen nicht abgeben.

Aber da es sich nicht um direkte Reparaturkosten, sondern um eine Zeitwertzahlung handelt, wäre es Neuvermögen.
Sie sollten Sich eine Reparaturrechnung besorgen.

Nachzahlungen gehören eindeutig zur Masse.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Insokalle

Re: Versicherungsschaden während der Eröffnungsphase (IK)
« Antwort #2 am: 25. September 2010, 11:22:33 »

scheck von welcher Versicherung? der eigenen oder der gegnerischen?
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keincent

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Re: Versicherungsschaden während der Eröffnungsphase (IK)
« Antwort #3 am: 25. September 2010, 14:43:52 »

@ paps:
Was meinen Sie mit Auto freigegeben?
Und was mit Nachzahlungen?
Wie schon geschrieben habe ich das Auto für 1200 Euro gekauft. (Nachdem ich schon in der IK war) Das Geld dafür habe ich mir privat von meiner Schwester geliehen. Eigentlich wollte ich mit den verbliebenen 870 Euro diese Schulden bezahlen.
Kann ich das so nicht dem TH sagen? Ich brauche das Auto ja zum arbeiten und er hat es ja genehmigt.
Wo ich ne Rechnung für Reperaturkosten herbringen soll weiß ich nicht.
Das Auto hat ja auch jetzt nicht mehr den Wert wie vor dem Unfall. Das ist doch mein Verlust da kann der Th doch nicht noch was von mir verlangen, oder doch?
@ insokalle:
Der Scheck ist von der Versicherung des Unfallgeners der Schuld war.
« Letzte Änderung: 25. September 2010, 14:48:08 von keincent »
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Insokalle

Re: Versicherungsschaden während der Eröffnungsphase (IK)
« Antwort #4 am: 25. September 2010, 17:38:45 »

also ganz vorsichtig und nur unter Vorbehalt würde ich sagen, der Scheck gehört zum Insolvenzverwalter. Egal, ob Freigabe des Wagens oder nicht.

§ 17 VVG halte ich nicht für zutreffend. Ich sehe auch keinen 851 ZPO Fall.

Zur Not kann m.E. eine Klärung durch das Insolvenzgericht erfolgen.
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keincent

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Re: Versicherungsschaden während der Eröffnungsphase (IK)
« Antwort #5 am: 26. September 2010, 14:31:54 »

Erstmal vielen Dank für die Antworten.
Wie man an meinen Fragen erkennt kenn ich mich mit dem ganzen Thema leider nicht gut aus. Sollte wohl die vorgeschlagenen Bücher lesen. Doch dazu habe ich für wahrscheinlich für das aktuelle Problem zu wenig Zeit.
Ich werde mal googeln müssen was z.B. §17 WG bedeutet oder 851 ZPO. Oder was mit "ein Auto frei gegeben" gemeint ist.
Meine Idee damit die Privatschulden an meine Schwester abzubezahlen wird mein Treuhänder vermutlich nicht interessieren. Direkt beim Insolvenzgericht nachzufragen, geht denn das?
Sollten das Geld doch in die Masse fließen, was passiert dann damit? Bekommt das Geld der TH oder werden damit ein Teil der Schulden beglichen?
Zur Info: ich verdiene gerade soviel das ich alles behalten kann.

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HeinoHome

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Re: Versicherungsschaden während der Eröffnungsphase (IK)
« Antwort #6 am: 26. September 2010, 16:45:35 »

Wenn das Geld in die Masse fliesst, würden als erstes die Kosten des Verfahrens inkl. TH gezahlt werden. D.h. Sie hätten nach Erteilung der RSB diese Summe schon getilgt und müssten weniger abzahlen.
Dabei wurde unterstellt, dass die Verfahrenskosten gestundet sind.
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Feuerwald

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Re: Versicherungsschaden während der Eröffnungsphase (IK)
« Antwort #7 am: 26. September 2010, 17:29:03 »

Da ist ein Pkw mit wirtschaftlichen Totalschaden, vermutlich gibt es ein Gutachten dazu.

Ich würde deshalb den TH ersuchen, die Zahlung der Versicherung frei zugeben, da ein Neukauf (neuer gebrauchter Pkw) erforderlich wird. Somit ist zumindest Geld für ein Ersatzautochen vorhanden.

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