Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Katerkazimir am 19. August 2009, 15:02:24

Titel: Versicherungsschutz verwehrt (Hausratversicherung)
Beitrag von: Katerkazimir am 19. August 2009, 15:02:24
Hallo Alle!!!

wir sind (mein Mann und Ich) insolvent und ziehen um! Nun verlangt der neue Vermieter nach einer Hausratversicherung vor Einzug. Diese würden wir auch gerne abschließen, jedoch lehnten bereits zwei Versicherungen ab. Ist es generell so, haben wir da jetzt keine Chance? Oder ist es von Vericherung zu Versicherung unterschiedlich? Kennt vielleicht jemand eine Versicherung, die einen trotzdem nimmt? Danke.
Titel: Re: Versicherungsschutz verwehrt (Hausratversicherung)
Beitrag von: rookie am 20. August 2009, 14:24:24
Die Versicherung hat nicht mit der Inso zu tun....habt Ihr in der Vorgeschichte Schäden gehabt ?Daher evtl. die Ablehnung.

Mal nachgefragt bei der Vesicherung warum und weswegen ?

Und was hat den Dein Vermieter mit Deiner Hausratversicherung zu tun ?

Das geht den mal rein gar nix an. Ist allein Deine Privatsache........verlangen kann das keiner.

PS. Versuchs mal bei der AXA.... :wink:...
Titel: Re: Versicherungsschutz verwehrt (Hausratversicherung)
Beitrag von: paps am 20. August 2009, 19:23:02
Also vielleicht ist ja die Haftpflicht gemeint.
Das gäbe Sinn und wird vielfach auch praktiziert.

Ansonsten könnte ein gewisser paps sicherlich auch helfen  :coffee:
Titel: Re: Versicherungsschutz verwehrt (Hausratversicherung)
Beitrag von: rookie am 21. August 2009, 14:33:26
Selbst wenn....ne Haftpflicht geht den Vermieter auch nix an...

Gibt halt Spassvögel......... :lollol:
Titel: Re: Versicherungsschutz verwehrt (Hausratversicherung)
Beitrag von: Insokalle am 21. August 2009, 19:37:39
Ja, echt witzig.

Wenn ich Vermieter wäre, hätte ich ein schon ein Interesse daran, dass der Mieter eine Haftpflichtversicherung abschließt und würde das auch in den Mietvertrag aufnehmen.
Der Mieter kann schnell mal hohe Schäden verursachen, für die er u.U. allein haftet. Schlimmstenfalls bleibt der Vermieter dann darauf sitzen.

Warum hier eine Hausratversicherung gefordert wird, versteh ich auch nicht. Vielleicht fragen Sie noch mal beim Vermieter nach.
Titel: Re: Versicherungsschutz verwehrt (Hausratversicherung)
Beitrag von: paps am 21. August 2009, 21:05:45
Selbst wenn....ne Haftpflicht geht den Vermieter auch nix an...
Nein ich schließe mich Insokalle an.
Es kann gerade wegen bisheriger schlechter Erfahrungen des Vermieters ja eine Grundvoraussetzung für den Mietvertrag sein, damit der Vermieter bei möglichen Schäden, die die Gebäudeversicherung nicht abdeckt, nicht auf den Kosten sitzen bleibt.

Aber wie vieles im Leben, was nützt es, wenn der Mieter einen solchen Vertrag vorweist?
Zahlt er die Beiträge nicht und der Versicherer wäre im Schadensfall deswegen nicht leistungspflichtig, ist eigentlich der Nachweis zu Beginn des Mietverhältnisses nur eine Farce.
Titel: Re: Versicherungsschutz verwehrt (Hausratversicherung)
Beitrag von: rookie am 24. August 2009, 14:33:42
Bleibt noch die Frage offen warum die Versicherung die Police verweigert.....ich denke wegen Vorschäden....mir ist nicht bekannt das Im Versicherungsantrag nach einer Inso gefragt wird...

Wird bei einer KFZ-Haftpflicht ja auch nicht...........
Titel: Re: Versicherungsschutz verwehrt (Hausratversicherung)
Beitrag von: Katerkazimir am 25. August 2009, 13:24:27
Hallo,

nein, es bestand noch nie eine Hausratversicherung und es gab noch nie irgendwelche Vorschäden!!!    Mein Mann hat bei der Versicherung nach der Absage angerufen, die teilten mit, dass Sie nur zahlungsfähige Kunden bzw. Versicherungsnehmer aufnehmen...   so ist es...
Titel: Re: Versicherungsschutz verwehrt (Hausratversicherung)
Beitrag von: rookie am 25. August 2009, 14:12:37
Woher wissen die denn das Ihr in Inso seid ???

Titel: Re: Versicherungsschutz verwehrt (Hausratversicherung)
Beitrag von: paps am 25. August 2009, 17:52:58
Manche Versicherungen, insbesondere Direktversicherungen haben auch Schufaklauseln.