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Autor Thema: Versteigerung in Kürze  (Gelesen 3346 mal)

purruja

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Versteigerung in Kürze
« am: 14. Juli 2007, 14:12:39 »

Weiß nicht, ob ich jetzt im richtigen Thema bin?

Unser Haus wird in Kürze versteigert. Kann mir jemand sagen, was nach der Versteigerung passiert? (wenn beim ersten Termin versteigert wird). Kann uns der neue Eigentümer kurzfristig "rausschmeißen" oder haben wir eine bestimmte Frist zum Auszug? Hat man noch irgendwelche Rechte??

Gruß,
purruja
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paps

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Re: Versteigerung in Kürze
« Antwort #1 am: 14. Juli 2007, 20:52:11 »

Generell müßte der Erwerb rechtskräftig sein.

Folgende Voraussetzungen sollten m.W. erfüllt sein

- die Versteigerung muß Rechtskraft erlangt haben, keine Einsprüche
- der Erlös muß bei der Gerichtskasse gebucht sein.
- das Grundbuch muß umgeschrieben sein.
Dauer ca.6 - 8 Wochen

Danach kommt es auf die Vereinbarung mit dem Erwerber an.
Generell gilt aber auch hier die Regelung zum Raümungsschutz.
In etwa so:
Auch bei wirksamer Kündigung (Hier Eigentumsübergang) darf der Vermieter(hier Erwerber) den Mieter nicht einfach auf die Strasse setzen.
Vielmehr muss er den nicht freiwillig räumenden Mieter auf Räumung verklagen.
Das Gericht prüft dann alle vorhergehenden Voraussetzungen für den Räumungsanspruch des Vermieters.
Nach der Verurteilung kann das Gericht dem Mieter eine angemessene Räumungsfrist (§721 ZPO) zur Räumung(auf Antrag)gewähren.
Der Räumungsaufschub kann verlängert werden, jedoch nicht mehr als 1 Jahr.
Ist Räumungsschutz oder Fristverlängerung nicht mehr möglich, kann in besonderen Fällen durch das Vollstreckungsgericht noch Vollstreckungsschutz Gewährt werden.

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beherit

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Re: Versteigerung in Kürze
« Antwort #2 am: 15. Juli 2007, 18:20:20 »

Schon wieder so eine Antwort  :fuchsteufelswild:

Also: Eigentumerwerb mit Miete gleichzusetzen ist schon schon einmal Megaschwachsinn. Wen tatsächlich jemand das Haus erwirbt, hängt es von der Toleranz des Erwerbers ab ob man noch ein paar Tage länger drin wohnen bleiben kann oder nicht - das hat mit Mietrecht oder so gar nichts zu tun. Man stelle sich vor, der Erwerber muss Grundsteuer und sämtliche Nebenkosten tragen und der Vorbesitzer darf noch  Monate mietfrei wohnen.

Nun zu den Fakten: Ich gehe mal davon aus, dass die finanzierende Bank die Versteigerung angeordet hat. Jetzt ist die Frage - was willst Du überhaupt? Haus behalten, Mietwohnung? Wie sehen Deine Verhältnisse aus? Warum muss das Haus versteigert werden? Willst Du nicht lieber versuchen, Dein Haus zu halten anstatt Dich in den Ruin zu stürzen? Dir ist klar, dass eine Versteigerung nie Deine tatsächlich aufgenommene Darlehenssumme decken wird und Dir die Restschuld angelastet wird - also wenn Du Glück hast ca. 1/3.

Lieber paps, in so einer Situation jemanden eine 6-8-wöchige latenzzeit einzuräumen, ist fahrlässig. Du kennst weder die verhältnisse, z.B. Einkommen über Hartz4 usw., noch wurde hier die Vorgeschichte erwähnt. Wahrscheinlich sagst Du Dir jetzt warum Hartz4? Der Darlehensvertrag der Bank beinhaltet mit 100%-iger Sicherheit eine Lohnabtretung. Wie soll der Mann denn nun seinen Lebensstandard finanzieren? Hört auf, hier irgendwelche Paragraphen reinzuposten, die eh keinem nützen - hier ist praktische Hilfe gefragt und kein stupides Rechtsgelaber.

An Deiner Stelle würde ich mich noch einmal mit der finanzierenden Bank in Verbindung setzen und ansonsten eine Umschuldung in Erwägung ziehen (ja, ich weiss wieder keine Werbung). Wenn Du willst, kannst Du mich aber gerne mal anschreiben. Versprechen kann ich da aber nichts.
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purruja

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Re: Versteigerung in Kürze
« Antwort #3 am: 18. Juli 2007, 10:39:47 »

Vielen Dank schon mal für die Antworten - haben mir ein bisschen geholfen.  Es ist so, dass wir das Haus sicher nicht mehr retten können und mittlerweile auch gar nicht mehr wollen.
Das heißt, dass wir uns eine Wohnung suchen werden.  Das ist jetzt auch so eine Frage: Soll man schon vor der Versteigerung nach einer Wohnung suchen oder erst mal abwarten, was beim ersten Termin passiert.  Denn - da wir in der Insolvenz sind, und die Immobilie aus der Masse freigegeben ist, müssen wir  die Nebenkosten tragen.  Da wollen wir natürlich noch solange es möglich ist hier wohnen bleiben.  Ist aber dann ja auch ganz schön blöd, wenn dann beim Ersttermin versteigert wird und wir innerhalb kurzer Zeit raus müssten.  Davon abgesehen muss man ja auch erst mal was finden und auch bekommen.  Soll man beim Vermieter die Insolvenz ansprechen oder lieber nicht?
Danke schon mal für Euere Antworten,
purruja
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DennisK

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Re: Versteigerung in Kürze
« Antwort #4 am: 19. Juli 2007, 09:43:16 »

hallo,

tja, nach meiner scheidung habe ich lange versucht eine wohnung anzumieten.   mal offen über meine finanz.   verhältnisse gesprochen und mal nichts gesagt.   immer wieder schufa-auskunft.   die vermieter sind sehr vorsichtig geworden. 

ich habe dann eine wohnung über eine ehemalige vermieterin / verwalterin bekommen. 

es ist fast wie lotto spielen, eine privatvermietete wohnung zu finden, wo sich vermieter und zukünftiger mieter sympathisch sind und dem mietvertrag nichts mehr im wege steht. 

oder mehr glück in den sozial-bunkern. 

gruß DeninsK
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paps

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Re: Versteigerung in Kürze
« Antwort #5 am: 19. Juli 2007, 20:19:33 »

Leider ist es heute in D zum Alptraum geworden, eine Wohnung als "Schufageschädigter" zu finden.

Aber da hilft nur weitersuchen.
Notfalls wegen der besonderen Situation, wie oben beschrieben beim Gericht den Räumungsschutz beantragen- auch wenn man im eigentlichen Sinne kein Mieter ist.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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