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Autor Thema: Verteilung der Beträge innerhalb des Insolvenz-Verfahrens  (Gelesen 3341 mal)

Evelknevel

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  • Beiträge: 13
  • Dumm ist der dummes........
Verteilung der Beträge innerhalb des Insolvenz-Verfahrens
« am: 04. Dezember 2011, 13:15:43 »

Hallo,
Mich würde Interessieren wie die Verteilung das eingezogenen Guthabens und der Vermögenswerte im IV ist.
Wird von Groß zu Klein verteilt?
Bekommt also der grösste Gläubiger was und die kleinen nicht oder wie genau läuft das dann ab?
Bei uns ist es so das unsere Schwiegermutter ca

80000 Euro Schulden bei Bank 1
20000 Euro schulden bei Bank 2
5000  Euro bei Uns (Schuldscheine liegen vor)
und ca
2000 Euro bei anderen hat.

Die Frage ist jetzt macht es überhaupt Sinn unsere Forderung aufzunehmen oder bekommen wir so oder so nix und können es auch lassen.

Bei 200 Euro Pfändungsbetrag im Monat würde ja nicht der volle Gesamtbetrag zusammenkommen.

Danke

Evel
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Der_Alte

  • Gast
Re: Verteilung der Beträge innerhalb des Insolvenz-Verfahrens
« Antwort #1 am: 04. Dezember 2011, 13:28:50 »

Bei einer Gesamtforderung von 107000 € bekommt, wenn die Kosten des Verfahrens und des Treuhänders beglichen sind, Bank 1 80/107tel, Bank 2 20/107tel, Sie 5/107tel und die anderen 2/107tel der ausschüttbaren Masse.
Bei 2400 € im Jahr - es erfolgt jährliche Verteilung, sind 5/107tel 112,50 € per Jahr. Ist zwar nicht sonderlich viel, aber wenn Sie nicht anmelden teilen sich das die übrigen Gläubiger.
Da es für Sie kostenfrei ist würde ich anmelden.
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wollter001

  • Gast
Re: Verteilung der Beträge innerhalb des Insolvenz-Verfahrens
« Antwort #2 am: 04. Dezember 2011, 17:15:55 »

Hallo

Nur kleine Ergänzung :
Verteilung wird von TH nach einen prozentuellen Verteilung Satz an Gläubiger ausgezahlt, die in der Tabelle nach § 38 Inso bei IG  eingetragen sind. Vorher aber, wenn die Kosten des Verfahrens und des Treuhänders beglichen sind, ist richtig.
Von eine gesamte Forderung von 107.000 € und bei 2400 € jährliche Verteilung,wird berechnet:

Bank 1 als Post 1
107.000 € - 100 %
  80.000 € -  x% =  74,7663 % ist Verteilung Satz
von 2.400 € x 74,7663 %  =  1.794,39 €

Bank 2 als Post 2
107.000 € - 100 %
  20.000 € -  x% =  18,6915 % ist Verteilung Satz
von 2.400 € x 18,6915 %  =  448, 60 €

von Ihnen als Post 3
107.000 € - 100 %
    5.000 € -  x% =  4,6728 % ist Verteilung Satz
von 2.400 € x 4,6728%  =  112,15 €


von anderen als Post 4
107.000 € - 100 %
    2.000 € -  x% =  1,8691% ist Verteilung Satz
von 2.400 € x 1,8691%  =  44,86 €

mfg wollter001
« Letzte Änderung: 04. Dezember 2011, 19:14:41 von wollter001 »
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Insokalle

Re: Verteilung der Beträge innerhalb des Insolvenz-Verfahrens
« Antwort #3 am: 04. Dezember 2011, 19:29:27 »

Der Rechenweg ist an sich nicht stimmig außerdem kompliziert, aber das Endergebnis seltsamerweise richtig.

Es muss die gleiche Quote an alle Gläubiger verteilt werden. Deswegen wird anders gerechnet. Sind 2400 € auf 107000 € zu verteilen, ergibt sich eine Quote von 2,24299 %. Diese Quote wird auf die jeweilige Forderung angewandt und ergibt den an den jeweiligen Gläubiger auszuzahlenden Betrag. So steht es dann auch in der Endabrechnung des IV/TH.
Gespeichert
 

wollter001

  • Gast
Re: Verteilung der Beträge innerhalb des Insolvenz-Verfahrens
« Antwort #4 am: 04. Dezember 2011, 20:56:52 »

Hallo
Insokalle hat Recht ,das von IV/TH berechnet wird von 2.400 € auf 107.000 € zu verteilen, ergibt sich eine Quote von 2,24299 %. Diese Quote wird auf die jeweilige Forderung angewandt und ergibt den an den jeweiligen Gläubiger auszuzahlenden Betrag,ist OK.

107.000 € - 100%
    2.400 € - x % = 2,24299 % ereichte Quote
Post 1
80.000 € x 2,24299% = 1.794,39 €
Post 2
20.000 € x 2,24299%  =  448,60 €
Post 3
5000 € x 2,24299%     = 112,15 €
Post 4
2000 € x 2,24299%      = 44,86 €
                              ---------------
                                 2.400,00 € ist OK
mfg wollter001 :wink:
« Letzte Änderung: 04. Dezember 2011, 21:24:22 von wollter001 »
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Der_Alte

  • Gast
Re: Verteilung der Beträge innerhalb des Insolvenz-Verfahrens
« Antwort #5 am: 05. Dezember 2011, 09:44:24 »

Inokalle hat nicht recht.

Das die Rechnung von Insokalle nicht richtig sein kann sieht man sofort, wenn man statt 2400 € 3000 € einsetzt. Dann ist die "Quote" nämlich 2,80374 %. Da sich die Quote im Verfahren allerdings nicht ändert, ist die Rechenweise falsch. Mathematisch kommt am Ende die richtige zu verteilende Summe raus, aber das bedeutet nicht, dass die Definition richtig ist.

Die Quote bestimmt sich nicht aus der zu verteilenden Masse, sondern aus dem Anteil der Forderung des Gläubigers an der Gesamtforderung.
Quote ist lt. Wiki der Anteil an einer Bestandsgröße. Bestandsgröße ist hier die gesamte angemeldete Forderungsmenge, die Quote ist der daraus anteilig errechnete Anteil des jeweiligen Gläubigers.
Nach dieser Quote, die in der Tabelle festgehalten ist, schüttet der Treuhänder aus.
Das die Quote in der Regel in Prozent angegeben wird, hat sich eingebürgert. Mathematisch korrekt wäre die Bruchrechnung, weil sie keine Rundungsfehler zulässt.

Die Quote 80/107tel entspricht in etwa 74,76636 %, erst ab der 13. Nachkommastelle , also als Angabe 74,76635514018690000000% haben wir den genauen Wert. Mit so einer Quote rechnet aber niemand, weil es zu aufwändig ist.
In einer Tabelle würde mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die zweite Nachkommastelle gerundet, so dass der Anteil der Bank 1 in unserem Beispiel auf 74,77 % festgelegt würde.

Mit vollständiger Berücksichtigung kommen wir dann auf dasselbe Ergebnis, wie schon erwähnt:

74,76635514018690000000% = 1.794,39 €
18,69158878504670000000% =   448,60 €
 4,67289719626168000000% =   112,15 €
 1,86915887850467000000% =    44,86 €
   
             Summe    2.400,00 €

Wenn man aber kaufmännisch rundet, dann kommt folgendes Ergebnis zu stande:

74,77% = 1794,48
18,70% =  448,8
 4,67% =  112,08
 1,89% =   45,36
   
Summe    2400,72

Deshalb ist es richtiger, die Quote in Bruchteilen anzugeben.


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Insokalle

Re: Verteilung der Beträge innerhalb des Insolvenz-Verfahrens
« Antwort #6 am: 05. Dezember 2011, 11:50:38 »

"Das die Rechnung von Insokalle nicht richtig sein kann sieht man sofort, wenn man statt 2400 € 3000 € einsetzt. Dann ist die "Quote" nämlich 2,80374 %. "

Ja, eben. Richtig. Was soll denn daran falsch sein? Dass der obige Satz unlogisch ist, kann jeder nachrechnen und Sie haben selbst geschrieben, dass das Ergebnis identisch ist. Was soll der widersprüchliche Beitrag?
Ihre Prozentsätze beziehen sich auf den Anteil eines jeden Gläubigers an dem zu verteilenden Betrag. Mein Prozentsatz bezieht sich auf den Anteil, den die Gläubiger auf ihre festgestellte Forderung erhalten.
Das ist übrigens nach einschlägiger Definition die sog. Insolvenzquote.
Einmal googeln, sogar da stehts drin!

Man sollte sich mal eine Schlussverteilung ansehen. Da sitzt niemand mit nem Taschenrechner dran. Einschlägige Programme wie winsolvenz rechnen genau so einen derartigen Prozentsatz aus und errechnen damit dann den Auszahlungbetrag. Die cent-Beträge werden dann gerundet. Alles andere ist kaum darstellbar. Außerdem kann so jeder Gläubiger seinen Betrag einfach ausrechnen. S. auch Pressemitteilungen über Verfahrensabschlüsse.
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Der_Alte

  • Gast
Re: Verteilung der Beträge innerhalb des Insolvenz-Verfahrens
« Antwort #7 am: 05. Dezember 2011, 14:31:07 »

Insolvenzquote ist etwas anderes. Mit Insolvenzquote wird der Prozentanteil einer Forderung eines Insolvenzgläubigers bezeichnet, der nach Abschluss des Insolvenzverfahrens aus der Insolvenzmasse befriedigt wird. Darin ist also nicht das berücksichtigt, was in der WVP durch die Abtretung an die Gläübiger ausgeschüttet wird.
Die Quote, die hier gemeint ist, ist die Berechnungsgröße, nach der die einzelnen Gläubiger einen Anteil am "Kuchen" während der gesamten Laufzeit, also IV und WVP, erhalten. Und die wird genau einmalig festgelegt, wenn die Tabelle im Prüfungstermin abgesegnet ist. Denn nur hieraus können die jeweiligen Quotenanteile berechnet werden.

Dass die Summen jemand mit der Hand ausrechnet habe ich nicht behauptet.
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Insokalle

Re: Verteilung der Beträge innerhalb des Insolvenz-Verfahrens
« Antwort #8 am: 05. Dezember 2011, 19:04:55 »

Ich versteh das nicht. Ich glaub, wir reden oder besser schreiben aneinander vorbei. Aber ist ja auch egal, solange am Ende die Gläubiger die ihnen zu stehenden Zahlungen aus der Masse bekommen.
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