Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Guenter648 am 29. April 2010, 12:50:24

Titel: Verurteilung nach § 283a-c, trotzdem Insolvenzantrag mit Restschuldbefreiung
Beitrag von: Guenter648 am 29. April 2010, 12:50:24
Kann jemand einen Insolvenzantrag mit Restschuldbefreiung stellen, wenn er schon einmal wegen einer Straftat nach § 283a-c verurteilt war, oder muss er seine Schulden lebenslänglich tragen?
Ein Bekannter von mir wurde als GmbH Geschäftsführer vor 5 Jahren wg. einer solchen Straftat verurteilt und ist mit seiner jetzigen Einzelunternehmung zahlungsunfähig. Masse ist nicht vorhanden, sonst hätte  er wenigstens während der Dauer des Insolvenzverfahrens vor seien Gläubigern Ruhe hätte.
Titel: Re: Verurteilung nach § 283a-c, trotzdem Insolvenzantrag mit Restschuldbefreiung
Beitrag von: Feuerwald am 29. April 2010, 14:02:32
§ 290 Abs. 1 Nr.  1 InsO, § 51 BZRG, §§ 64, 84 GmbHG, §§ 283 ff StGB

m.E. kein lebenslanger Ausschluss, sondern  nach Eintritt der Tilgungsreife  (§ 53 I BZRG) sollte ein RSB Antrag möglich sein.

... Ist die Eintragung über eine Verurteilung im Register getilgt worden oder ist sie zu tilgen, so dürfen die Tat und die Verurteilung dem Betroffenen im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten und nicht zu seinem Nachteil verwertet werden ...

Titel: Re: Verurteilung nach § 283a-c, trotzdem Insolvenzantrag mit Restschuldbefreiung
Beitrag von: malud am 29. April 2010, 18:02:23
Es gibt eine Entscheidung des BGH, wonach Verurteilungen jedenfalls innerhalb der fünfjährigen Tilgungsfrist des § 46 Abs. 1 Nr. 1 BZRG zu berücksichtigen sind. Ansonsten stellt die herrschende Meinung auf die Tilgungsfristen im BZRG ab. Beim Stundungsantrag kommt es auf eine Verurteilung nach den § 283 - 283 c StGB übrigens auch an (§ 4 a Abs. 1 InsO).