Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Elin78 am 10. Juli 2012, 17:52:23

Titel: Verwalter prüft jeden Zahlungseingang?
Beitrag von: Elin78 am 10. Juli 2012, 17:52:23
Hallo miteinander,

nachdem meine anderen Fragen so schnell und gut beantwortet wurden, frage ich nun schon wieder  :whistle:

Also: IN, vor zwei Wochen eröffnet. Ehemals selbständig.

Mein Verwalter ist eine große Anwaltskanzlei, die von Insolvenz- und Zwangsverwaltung lebt.
Die Sachbearbeiterin hat mich angeschrieben, ich habe ihr die Kontoauszüge (Privatkonto) geschickt.
Am nächsten Tag kam die Nachfrage nach den kleinsten Zahlungseingängen, z.B. eine Pfanderstattung von € 5.
Verkäufe unter € 20 bei ebay. Oma hat mir, da sie weiter weg wohnt, per Überweisung € 100 geschenkt.

Habe ich einen besonders pingeligen Verwalter erwischt oder ist das normal?

Natürlich kam auch die Frage nach der letzten Betriebswirtschaftlichen Auswertung und der Steuererklärung. Beides wurde nicht mehr gemacht, weil wir dem Steuerberater gerade noch die Lohnbuchhaltung bezahlen konnten... wegen der letzten ist er jetzt auch noch einer unserer Gläubiger und hat noch nicht mal die letzten Löhne erstellt. Da gäbe es aber Rückrechnungen bei der SOKA, da am Ende noch der Resturlaub gegeben wurde. Kriege ich da jetzt Schwierigkeiten oder wird einfach geschätzt?

Danke schon mal und noch einen schönen Abend,

Elin
Titel: Re: Verwalter prüft jeden Zahlungseingang?
Beitrag von: paps am 12. Juli 2012, 23:57:20
Bei den 3 aufgeführten Beispielen würde ich aber auch fragen (Pfand-Gläubiger, Verkauf-weitere Einnahmen, Schenkung-Neuerwerb und Pfändbarkeit)

Für die Steuererklärung ist der IV zuständig.
Wurde diese turnusmäßig noch nicht erstellt und Verlängerung wurde gewährt, muß dieser als ihr Vermögensverwalter wohl oder übel ran.
Eine Schätzung birgt ja immer die Gefahr, dass bei einer möglichen Aufrechnung sie den Nachteil haben.
Titel: Re: Verwalter prüft jeden Zahlungseingang?
Beitrag von: Elin78 am 13. Juli 2012, 09:38:03
Vielen Dank für die Antwort, paps.

Heute bekam ich vom Verwalter die Info, dass ich die Steuererklärung für 2012 selbst machen muss.
 :Oh_no:Zwar habe ich die USt- Voranmeldungen selbst gemacht, aber von Steuererklärungen habe ich keine Ahnung und auch die Software dazu fehlt mir.

Ist das so überhaupt richtig, dass ich die machen muss? Ich müßte (und ich weiß nicht, wie ich das zahlen soll) einen neuen Steuerberater damit beauftragen oder mit dem Finanzamt verhandeln, dass ich sie noch in Papierform abgeben kann und versuchen, dass dann irgendwie hinzukriegen...

Heute verzweifelte Grüße, Elin
Titel: Re: Verwalter prüft jeden Zahlungseingang?
Beitrag von: paps am 13. Juli 2012, 23:36:46
nein Sie müssen nicht.
Einfach mal die Suche nehmen und Steuererklärung eingeben
Titel: Re: Verwalter prüft jeden Zahlungseingang?
Beitrag von: Elin78 am 14. Juli 2012, 08:22:50
Entschuldigung,

ich weiß nicht, wo ich gerade mein Gehirn habe...

Ich meinte die Steuererklärung 2011, also vor Eröffnung des Verfahrens.
Danach ist mir klar, dass der IV dafür zuständig ist.
Er meinte, da ich selbständig tätig war, muss ich sie noch erstellen.

Gruß, Elin
Titel: Re: Verwalter prüft jeden Zahlungseingang?
Beitrag von: Der_Alte am 14. Juli 2012, 16:57:33
Auch für die Steuererklärung ist der IV zuständig, denn Sie können im laufenden Verfahren keine rechtlichen Erklärungen gegenüber dem FA abgeben.
Sie selbst sind natürlich zur Mitwirkung verpflichtet, also alles zu liefern, was für die Erklärung erforderlich ist. Wenn Sie das selbst in die Formulare eintragen, auch ok. Aber unterschreiben muss die Erklärung der IV.