"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Gemeinsame Wohnung - Rückerstattung von zuviel gezahlten Nebenkosten  (Gelesen 1521 mal)

geschieden1907

  • Gast

Ich habe eine Frage zur Zukunft, spätestens zum Jahresende und wäre über ein paar Tips / Antworten sehr dankbar.

Meine Frau und ich haben unsere jetzige Wohnung gemeinsam gemietet, wir stehen also gemeinsam im Mietvertrag.
Bisher haben wir immer zum Jahresende etwas Geld zurückbekommen (von der Nebenkostenrechnung), da wir z.B. weniger Wasser oder Heizung verbraucht haben, wie in der Vorauszahlung berechnet.
Ich gehe nun mal davon aus, dass ab nun der TH am Jahresende seine Hände offen hält, richtig ?. Oder anders gesagt müssen wir doch sicher die gesamte Rückerstattung an ihn überweisen.
Was ist aber mit meiner Frau. Im Grunde ist sie ja genauso im Mietvertrag enthalten und hat demnach doch auch Anrecht (in dem Fall zur Hälfte), auf die Rückerstattung, oder ?. Zumal sie ja mit meiner Inso gar nichts zu tun hat.
Gespeichert
 

InsOmania

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 91
Re: Gemeinsame Wohnung - Rückerstattung von zuviel gezahlten Nebenkosten
« Antwort #1 am: 28. Februar 2013, 14:37:04 »

Sie sehen das m.E. vollkommen richtig. Die Betriebskostenerstattung fällt über § 36 InsO , sog. Neuerwerb, in die Insolvenzmasse. Jedoch nur, der auf Sie anfallende hälftige Anteil.
Gespeichert
Beste Grüße
 

Prinz Eisenherz

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 368

Es ist die Frage zu stellen, wie lange seid Ihr da drin. Seid ihr noch nicht in der WVP dann braucht Ihr nichts abzuführen.

Auch hier wieder der Ungemach mit allen Beträgen die einer Insolventen Einzelperson, Paar oder auch Familie zusätzlich stark belastet.

Wie so oft kritisiere ich dies als Menchenrechtsfeindlich.

Seufts aber was kann ich machen dagegen.

Ich frage mich wozu gibt es eine Pfändungstabelle die sich sowieso schon in vielen wenn nicht sogar in allen Fällen wo jemand über den Mindessatz aus Arbeit verfügt oder anderes verfügt.

Gespeichert
 

InsOmania

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 91

"Seid ihr noch nicht in der WVP dann braucht Ihr nichts abzuführen"

Genau das Gegenteil wäre der Fall! Wenn er nicht in der WVP ist, dann muss abgeführt werden.

Gespeichert
Beste Grüße
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz