"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Verwertung  (Gelesen 2368 mal)

unona

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Verwertung
« am: 24. Juli 2006, 10:28:15 »

hallo,
meiner insolvenzverfahren läuft jetzt ein jahr. jetzt will mir mein vater netterweise ein auto (glaube, so 5 j. alt mit ca. 5000 eur wert) schenken. er will aber,dass es auf auch mich zugelassen wird.

kann ich das überhaupt? ich muss das ja dem iv angeben..wird er das dann nicht verwerten müssen? gibt es da einen grenzbetrag, was angemessen ist?

danke.
unona
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Verwertung
« Antwort #1 am: 24. Juli 2006, 11:24:02 »

Hallo,

sind Sie noch im eröffneten Insolvenzverfahren ? Oder befinden Sie sich nur noch in der sogenannten Wohlverhaltensphase ?

MfG

ThoFa
Gespeichert
 

unona

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Verwertung
« Antwort #2 am: 24. Juli 2006, 11:48:38 »

oh, das weiß ich nicht genau.

das verfahren wurde vor fast genau einem jahr eröffnet, weiter ist noch nichts vom amtsgericht gekommen bzw. weitere termine gab es nicht.

ich denke, das verfahren läuft noch und ich bin noch nicht in der WVP.

danke!
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Verwertung
« Antwort #3 am: 24. Juli 2006, 12:02:58 »

Hallo,

immer wieder interessant, dass Menschen in Sachen, die für sechs Jahre ihr Leben bestimmt, nicht wissen voran Sie sind. ;)

Solange Sie keinen Beschluß über die Aufhebung des Verfahrens erhalten, sind Sie noch in eröffneten Verfahren.

In dieser Zeit sollten Sie von Schenkungen absehen, da diese zur Masse fallen und vom IV eingezogen (verwertet) werden.

Entweder also das Auto auf den Vater zulassen oder aber eine Darlehnsvereinbarung schließen. Und Sie \"zahlen\" das Autro mtl. ab.

MfG

ThoFa

Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz